» Rampcheck, was bedeutet das für die General Aviation ?
Angefangen hat alles vor einiger Zeit mit diversen Gerüchten über die Ausbildung von Airfieldsherrifs um die "kleine Luftfahrt" zu überwachen, Gerüchte welche sich dann auf der Flugplatzhaltertagung in Kapfenberg verdichtet haben.
Nachdem ich dann überhaupt keinen Reim mehr auf die ganze G'schichte zusammengebracht habe, hab ich einfach einmal bei der Behörde angefragt, was denn da jetzt dahinter sei. Entgegen aller Vermutungen habe ich umgehend Antwort von den Schnirchgasslern erhalten. Mein alter Bekannter, Hans Kellner, hat zu dem Thema ausgiebig Stellung bezogen -- vielen Dank an Hans, für seine kompetente und schnelle Stellungnahme. So stellt man sich Antworten von der Behörde vor.
Ich möchte an dieser Stelle nun die Sachlage betreffend der Rampchecks aus meiner Sicht zusammenfassen und an Euch weiterleiten:
Ausgangssituation:
-- Immer wieder haben wir in den letzten Monaten davon gehört, dass die ACG Airfieldsherrifs ausbilden soll, welche dann die Flugfelder überwachen sollen.
-- Auf der Tagung ging das Gerücht von "Nachüberprüfungen" von Spachbefähigungen bei Rampchecks in Graz herum.
-- Mehrfach wurde von Überprüfungen von nichtgewerblichen Luftfahrzeugen auf Flugfeldern berichtet ....
Hier das Ergebnis der Recherche:
Prinzipiell müssen wir einmal SAFA und SANA Checks unterscheiden.
SAFA ... Safety Assessment Foreign Aircraft (Sicherheitsüberprüfung von fremden Luftfahrzeugen - vornehmlich aus Drittländern)
SANA ... Safety Assessment Nation Aircraft (Sicherheitsüberprüfung von nationalen Luftfahrzeugen - aus dem eigenen Luftfahrzeugregister)
SAFA Checks
werden nach den, im BGBl. 55/2010 und den, auf der Austrocontrol Seite angeführten Regeln und Richlinien durchgeführt.
Sie können, nach den Buchstaben des Gesetzes, auch an Flugzeugen welche nichtkommerziell betrieben werden und unter 5700 kg wiegen, durchgeführt werden. Auch auf Flugfeldern ist eine Überprüfung möglich.
Was jedoch nicht möglich ist, ist ein Überprüfung an Luftfahrzeugen des eigene Luftfahrzeugregisters !!!!
Anlässlich dieser SAFA Checks kann auch die Sprachkompetenz der Crew geprüft werden, dies wurde in der AIP bereits veröffentlicht, kann unter anderem in der letzten "Austrocontrol Zeitung" und in einem Brief an die LPE's (Language Proficiency Examiners) nachgelesen werden, in welchem der damalige Chef der Lizenzabteilung Wirths, ausführlich auf das Thema eingeht.
Details gibts hier:
BGBl. 55/2010 .... Klick
Austrocontrol Seite, SAFA Checks .... Klick
EASA / Austrocontrol Infoblatt, SAFA Checks .... Klick
"Austrocontrol Zeitung", Aviation News .... Klick
SANA Checks.
Grob und vereinfacht gesprochen, sind die SANA Checks die Art und Weise, wie die Luftfahrtbehörde von der EASA dazu angehalten wird, die Aufsicht über die in Ihrem Luftfahrzeugregister eingetragenen Flugzeuge wahrzunehmen. Nachdem die Flugzeuge ja zu keinen Nachprüfterminen bei der Behörde mehr kommen, diese Nachprüfungen (AR Airworthiness Reviews) von privaten Organisationen durchgeführt werden, hat die Behörde jede Kontrolle über die Luftfahrzeuge aus der Hand gegeben. Mit den SANA Checks holt sie diese, zumindest stichprobenartig, wieder zurück und überprüft den Lufttüchtigkeitszustand der Luftfahrzeuge
"......Diese Kontrollen werden derzeit unter Leitung eines ACG-Lufttüchtigkeitsprüfers mit dem Hauptaugenmerk Lufttüchtigkeit (technischer Zustand des Luftfahrzeugs und der dafür notwendigen Betriebsunterlagen) durchgeführt, wobei auch die Kontrolle der Mitführung und Gültigkeit des Pilotenscheins (Schein plus Medical), des Bordbuches und der letzten Freigabebescheinigung (Wartungszustand) möglich ist.
Eine Kontrolle der Flugvorbereitung laut LVR wird im Bereich Allgemeine Luftfahrt unsererseits derzeit nur dann durchgeführt, wenn berechtigter Grund zur Annahme besteht, dass hier etwas nicht stimmt (zB 4 120 kg Pax steigen aus einer vollgetankten 172 aus, LFZ kommt unter IFR Bedingungen an einem Flugplatz an, obwohl kein IFR Anflug existiert, usw.)....." so der Originaltext des ACG Antwortmails.
Die Berechtigung der Behörde zu den Luftfahrzeugüberprüfungen ergibt sich aus dem Part-M, M.B.303 , die Berechtigung zu "Pilotenüberprüfungen" ergibt sich aus dem §141(6) des LFG in welchem der ACG die Aufsicht über die Einhaltung der "...im Luftverkehr geltenden Rechts - und Sicherheitsvorschriften...." übertragen wird.
Die ACG hat uns auch eine Kurzinfo zu den SANA Checks gesandt:
"......Diese Ramp Checks dauern nicht lange, sollten in eine ruhigen und umgänglichen Art und Weise abgehalten werden und niemand der sich an die gültigen Vorgaben hält (aufrechte Lizenz, aufrechte Lufttüchtigkeit, ordentlicher Betrieb) hat etwas zu befürchten.
Die Prüfer haben sich bei den Piloten mit einem §141 Luftfahrtsaufsichtsausweis auszuweisen.
Wenn es Beanstandungen gibt, dann werden diese auf einem Formblatt dokumentiert, nach deren schwere klassifiziert (level 1 --> sofort, level 2 --> mit Termin) , vom Prüfer und Pilot unterschrieben und das Original wird dem Piloten mitgegeben. Die Behebung der Beanstandungen ist dann entsprechend zeitgerecht an die ACG zu melden.
Ein Formblatt mit den typischen Inspektionspunkten hängt zu deiner Information bei.
Nicht alle Punkte müssen bei einem Check abgeprüft werden. Die Liste ist auf Englisch, da wie gesagt auch ausländische und große OE-LFZ der allgemeinen Luftfahrt betroffen sein können.
Die Kontrollen erfolgen können stichprobenartig und unangekündigt auf allen Flugplätzen Österreichs erfolgen. Dies kann auch ausländisch registrierte Luftfahrzeuge der allgemeinen Luftfahrt betreffen (D-, N, ….).
Die Resultate der Kontrollen fließen in eine Statistik ein, deren Ergebnis Grundlage für die Kontrolltätigkeit des nächsten Jahres und ein Maß für den Lufttüchtigkeitszustand der OE-Flotte ist. Mehr Probleme --> Intensivierung der Aufsicht, weniger Probleme --> Reduktion der Aufsicht. ........"
Details und Infos aus dem In- und Ausland gibt es hier:
ACG Schreiben zum Thema SANA Checks .... Klick
LFG Novelle, Auszug §141(&) .... Klick
Part M (see M.B.303 (a & b), Aircraft continuing airworthiness monitoring) .... Klick
LBA Statement zum Thema SANA .... Klick
BAZL Statement zum Thema SANA .... Klick
Last, Language Proficiency.
ein definitives, "....das wird sicher nicht gemacht.....", bekam ich von nirgends. Alle mir vorliegenden Dokumente, sprechen jedoch von "Nachprüfungen der Sprachbefähigung" nur bei SAFA Checks, nicht bei Überprüfungen inländiscer Luftfahrzeuge und Führer.
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