FSV2000
Dienstag - April - 01.04.2008 - 08:29 Uhr
Schengen wir kommen, nun endlich auch mit dem Flugzeug...
Liebe Kollegen,
es ist soweit, wir können uns ab heute mit dem Flieger frei in Schengenland bewegen.
Es sind KEINE zoll oder grenzpolizeilichen Formalitäten notwendig, wenn wir Flüge innerhalb Schengenlandes durchführen. Die Flugplanpflicht bleibt bestehen, ausgenommen nach Deutschland !!
Für Flüge in Drittstaaten ist eine Anmeldung wie bisher erforderlich (Fax an Zollstelle Tulln und Polizeiinspektion Stockerau) mit 60 Minuten Vorlaufzeit - gilt auch an Wochenenden, Feiertagen und nach 16:00 Uhr !!!
Karte der Schengenstaaten
Dunkelblau: Mitglieder,alle anderen sind für unsere Flüge anmeldepflichtig !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Wir wollen hier eindringlich darauf hinweisen, dass jetzt alles leichter ist, aber nicht alles erlaubt ist.
Die Anmeldung für Drittlandsflüge ist korrekt durchzuführen und die Zettelwirtschaft ist aufzubewahren und abzulegen. Es sind keine Waren für den Import oder Export über die Flugfelder zugelassen, welche zollrechtlich zu behandeln sind. Dafür sind nach wie vor die Flughäfen zu verwenden......
Der Zollamtsbescheid sieht bei Zuwiederhandlungen eindeutige Konsequenzen vor, nämlich den Entzug der Begünstigungen und finanz- und zollrechtliche Strafverfolgung
Geschrieben von: Wolfgang Gockert