FSV2000
Dienstag - April - 28.04.2009 - 12:04 Uhr
Richard Rettenbacher hat für uns einen interessanten Beitrag zusammengestellt...
nachdem es immer wieder Interpretationsschwierigkeiten mit der neuen JAR Lizenz gibt, hier ein kleiner Reminder von Richard (klick das Bild....)
Auf meine Frage wie man nun aber SEP und TMG verlängert wusste Richard natürlich auch Bescheid, hier seine Antwort:
Servus Wolfgang,
es hat doch ein paar Tage länger gedauert als erwartet.
...TMG verlängerung : JAR-FCL 1.245 Klassen- und Musterberechtigungen - Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung
- (c) Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten - Gültigkeit und Verlängerung
Gültigkeit: 2 Jahre Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsperiode
Klassenberechtigung SEP,SP (single engine piston, single pilot) und Berechtigung für Reisemotorsegler - Verlängerung
Für die Verlängerung von SEP/SP und/ oder Klassen - berechtigung für Reisemotorsegler muss der Bewerber auf SEP und/oder Reisemotorseglern:
(i) innerhalb von 3 Monaten der Gültigkeit eine Befähigungsüberprüfung (examiner) auf SEP oder Reisemotorsegler ablegen, oder
(ii) wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung min. 12 Flugstunden in einer der beiden Klassen oder in beiden gemeinsam
nachgewiesen werden. Darin müssen enthalten sein 6h PIC und 12 Starts und Landungen. Dann reicht ein mindestens einstündiger Übungsflug mit FI (Fluglehrer) oder CRI.
Ist der Bewerber sowohl im Besitz einer Klassenberechtigung für SEP als auch für TMG (Reisemotorsegler) kann er die Anforderungen entweder in (i) oder (ii) erfüllen, um die Verlängerung von beiden Berechtigungen zu erreichen.
Ich denke es ist klar genug; oder?
HL
Richard
Geschrieben von: Wolfgang Gockert