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FSV2000


Donnerstag - April - 07.04.2011 - 14:29 Uhr

Flugabgabengesetz Nachtrag ...

zwei Dinge hab ich vergessen, einerseits dankeschön an alle Beteiligten welche hier mitgeholfen haben.
Neben den unzähligen Piloten, waren soweit ich weiß, Peter Schmidt, J.J.Janeczic und der Aeroclub maßgeblich an den Einsprüchen beteiligt.

Ein Highlight will ich Euch außerdem nicht vorenthalten, die vom Gesetzgeber geplanten Verrechnungsmodalitäten, die sind echt erwähnenswert.
Also, der Pilot startet mit einem Passagier von einem Flughafen weg.
Der Flughafen und der Flugzeughalter müssen diese Bewegung nach bestimmten Vorgaben registrieren und einmal festhalten, dass hier 8 Euro fällig werden.
Abgabenschuldner ist jetzt der Flugzeughalter, der Flughafen haftet aber für die Abgabe.....
Der Luftfahrzeughalter hat nun am Monatsende die Abgabe
zu berechnen und spätestens am 15. Tag des zweitfolgenden Monats nach welchem die Abgabenschuld entstanden ist, diese beim Finanzamt elektronisch einzureichen und auch abzuführen.

UND JETZT KOMMT's ...

Ein Monat vorher als dem Finanzamt, ist vom Luftfahrzeughalter an den Flugplatzhalter des Flughafens von welchem abgeflogen wurde, eine Kontrollaufzeichnung zu übermitteln. Der Flughafenhalter ist jetzt verpflichtet diese Daten mit seinen eigenen Aufzeichnungen zu vergleichen und abzustimmen. Ein Monat darauf muss er, sowie der Flugzeughalter auch, Meldung an's Finanzamt machen.
Durch die zeitgerechte Übermittlung der Daten entfällt dann seine Haftung für die Abgabe....

WAHRSCHEINLICH sitzt dann im Finanzamt nochmals jemand und prüft ob die Aufzeichnungen zusammenstimmern --- für eine Abgabe von 8 Euro.
COOL, oder, da haben die Bürokraten ordentlich gewütet, voll des Vertrauens in die Bürger des eigenen Landes haben sie gleich einen StaaSi ähnlichen Kontrollmechanismus eingebaut. Die Art und Weise wie hier gearbeitet wird wirft ein bezeichnendes Bild, wie wir von unserer Obrigkeit eingeschätzt werden......


Geschrieben von: Wolfgang Gockert