FSV2000
Donnerstag - Mai - 13.05.2004 - 12:00 Uhr
Grenzüberflüge ab 01.05.2004
INFO - GRENZÜBERFLÜGE Am 1. Mai 2005 sind neue Länder zur Europäschen Union dazugestossen. Somit erleichtert sich für uns das Fliegen in’s Ausland. Prinzipiell gilt wie bisher: Flüge innerhalb der EU und in ein Land welches noch nicht das Schengener Abkommen unterfertigt hat, brauchen keine zolltechnische Abfertigung, es muss jedoch die Gendarmerie eine Passkontrolle durchführen. Flüge aus der EU raus, brauchen nach wie vor beides, Zoll und Passabfertigung. Innerhalb der EU, jedoch NICHT „Schengenland“ Flüge nach einem „außerhalb der EU liegenden Flugplatz“ oder Landungen von einem „außerhalb EU Flugplatz liegenden“ kommend:
Flüge innerhalb der EU und innerhalb von „Schengenland“, bedürfen keiner, wie auch immer gearteten Anmeldung.
Also:
„Schengenland“
Betrifft die Länder: Belgien, Finnland, Frankreich, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien
Wann: an jedem Tag
Anmeldung: keine Anmeldung erforderlich
Flugplan: erforderlich, außer nach Deutschland
Betrifft die Länder: Grossbritanien, Tschechien, Slowenien, Polen, Slowakei, Ungarn, Malta, Zypern, Estland, Lettland, Litauen
Wann: an jedem Tag
Anmeldung: mittels Formular an:
-- AIS
-- Gendarmerie
Flugplan: erforderlich
Anmeldevorlaufzeit: 60 Minuten
Wann: an jedem Tag
Anmeldung: mittels Formular an:
-- AIS
-- Gendarmerie
-- ZOLL (ZA Tulln & Mob. Einheit)
Flugplan: erforderlich
Anmeldevorlaufzeit: an Werktagen zwischen 8 und 15 Uhr Lokalzeit 60 Minuten, zu allen anderen Zeiten 150 Minuten Vorlaufzeit
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