FSV2000
Sonntag - April - 05.04.2015 - 16:28 Uhr
Temporary Reserved Area (TRA) Stockerau
Der eine oder andere wird sich sicher schon gefragt haben, was auf den 2015er-Karten dieser komische Luftraum direkt über unserem Flugplatz soll. Die eifrigen Leser der AIP werden vielleicht auch noch rausgefunden haben, dass es sich dabei um ein Segelfluggebiet handelt. Wie das Ganze in der Praxis gehandhabt werden soll, ist bisher aber auch dem bemühten Rechercheur ein Mysterium geblieben.
Mich persönlich hat diese TRA in den letzten Wochen einige interne Diskussionen, mehrere eMails und Telefongespräche mit der Anflugkontrollstelle Wien, sowie eine Besprechung im Kontrollturm Wien gekostet. Das Ergebnis daraus ist die jetzt vorliegende „Betriebsbestimmung TRA Stockerau“, die das Verfahren für die Benutzung dieses Luftraumes beschreibt und demnächst auch in der AIC Serie B veröffentlicht wird.
Vorgeschichte:
Wir führen jährlich rund 200 Segelkunstflüge in Stockerau durch und schleppen das Segelflugzeug dazu wie überall auf der Welt auf 1250-1300m. Das ergibt 5000ft und somit einen Einflug in die freigabepflichtige TMA Wien 4. In der Vergangenheit war's mit der SRA Wien 4 genauso und wir haben für jeden einzelnen dieser Flüge eine Freigabe auf Wien Information einholen müssen, die für uns mit Wien Approach koordiniert haben. Unterm Strich eine Menge Workload für unseren Schlepppiloten, Wien Info und Wien Approach.
Aus diesem Grund ist uns die Idee einer TRA vorgeschlagen worden.
Worum geht’s:
Die TRA Stockerau ist ein definierter Bereich innerhalb des kontrollierten Luftraumes der TMA Wien 4, der zeitlich beschränkt von Wien Approach an unsere Segelflieger abgegeben werden kann. Rechtlich wird dieser Bereich dadurch vom Luftraum Klasse C zu Klasse G. Das betrifft aber ausschließlich das Höhenband von 4500ft bis 5500ft.
Wer über 4500ft fliegt ist sowieso im kontrollierten Luftraum und wird um die TRA herum geführt oder zumindest über die Aktivierung informiert.
Darunter ändert sich überhaupt nichts und auch die MTMA Tulln 2 ist weiterhin völlig unabhängig von der TRA, d.h. während der Betriebszeit des Militärs und aktivierter TRA haben wir die etwas kuriose Situation, dass unter 2500ft und über 4500ft unkontrollierter Luftraum Klasse G und dazwischen freigabepflichtiger Luftraum Klasse D liegt.
Somit können alle, die nicht Segelflieger, Schlepppiloten oder Betriebsleiter sind, hier schon wieder zum Lesen aufhören.
Aktivierung der TRA:
Bis auf weiteres erfolgt die Koordination mit Wien Approach zur Aktivierung und Schließung der TRA ausschließlich durch die Schlepppiloten Bachmayer, Cozowicz, Mayer, Zeiler und meine Wenigkeit. Diese Personen sind auch der ACG als „Anmeldungsberechtigte“ bekanntgegeben worden.
Wir werden natürlich unseren Betriebsleiter über die Aktivierung der TRA informieren, damit er anderen darüber Auskunft geben kann und dass er eventuell von Wien Approach angerufen werden könnte, um die TRA vorzeitig zu räumen.
Einflug in die TRA:
Der Einflug in die aktivierte (!) TRA ist ohne jede Genehmigung möglich, jedoch fordert die Betriebsbestimmung innerhalb der TRA ständige Hörbereitschaft auf der Stockerauer Platzfrequenz. Das macht auch Sinn, da die TRA jederzeit von Wien Approach über unseren Betriebsleiter wieder geschlossen werden kann.
Der Einflug in die TRA ist natürlich auch für Motorflieger möglich – ob’s aber einen Sinn macht, im unmittelbaren Platzbereich auf 5500ft zu steigen, sei dahingestellt.
Für unsere Schlepppiloten:
Unabhängig davon, ob sie „Anmeldungsberechtigte“ sind oder nicht, können natürlich alle Schlepppiloten innerhalb der aktivierten TRA schleppen.
Hat jetzt zwar nicht unbedingt mit der TRA zu tun, aber durch die geänderten Lufträume haben sich unsere Schleppmöglichkeiten etwas geändert. Dadurch wird die bisher problemloseste Schlepproute über die Au leider nimmer möglich sein, weil wir von unten die deutlich näher an den Platz gerückte TMA Wien 3 (3500ft) ankratzen würden. Im Rahmen der kommenden Kunstflug-Trainingslager werden wir aber ausreichende Möglichkeiten zum Erfliegen von nördlicheren Schlepprouten haben.
Für unsere Betriebsleiter:
Der Betriebsleiter wird von unserem anmeldungsberechtigten Schlepppiloten über die Aktivierung und Schließung der TRA informiert.
Im Normalfall braucht der BL nicht mehr tun, als Auskunft über die Aktivierung der TRA zu geben, z.B. könnten Tullner oder Kremser Segelflieger auf unserer Platzfrequenz danach fragen.
Es ist zwar eher unwahrscheinlich aber trotzdem möglich, dass Wien Approach die TRA schon vor dem vereinbarten Zeitpunkt wieder zurückhaben möchte, z.B. bei Radarausfall oder starken Gewittern in der Umgebung. In diesem Fall wird unser Betriebsleiter telefonisch verständigt, dass er die Flugzeuge innerhalb der TRA zum Verlassen auffordern soll. Er braucht dann nicht mehr zu tun als einen allgemeinen Anruf „AN ALLE, die TRA Stockerau wird in xx Minuten (um xx Uhr) geschlossen!“ zu senden und eventuell noch 1x oder 2x zu wiederholen.
Bei einem Wechsel des Betriebsleiters bitte diese Informationen über die Aktivierung der TRA auch an den Nachfolger weitergeben.
Abschließend möchte ich es auch an dieser Stelle nicht verabsäumen, mich beim Manager der Anflugkontrollstelle Wien und seinen Controllern für die sehr konstruktiven Verhandlungen zu bedanken. Bei aller mehr oder weniger berechtigten Kritik über die ACG - die Mannschaft von Wien Approach ist schwer in Ordnung. Wie schon bei einigen Deals in der Vergangenheit waren sie auch diesmal sehr bemüht, auch für unserer Kleinfliegerei geeignete Lösungen zu finden und ich hab noch nie das Gefühl gehabt, dass wir nur lästiges Beiwerk sind.
Link: Betriebsbestimmungen TRA Stockerau
Link: AIC - Luftahrtinformationsrundschreiben
Geschrieben von: Josef Reithofer