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Druckansicht » Geänderte Luftraumstruktur in Österreich ab dem 25.12.2003

FSV2000


Dienstag - November - 18.11.2003 - 06:00 Uhr

Geänderte Luftraumstruktur in Österreich ab dem 25.12.2003

Durch eine Novelierung der Luftverkehrsregeln ändern sich am 25.12.2003 die Lufträume in Österreich. Speziell davon betroffen sind die SRA's.
Gab es bis jetzt keine SRA's bei den Bundesländerflughäfen, außer bei den Linzern, die hatten schon eine, werden nun auch unsere Pilotenkollegen in den anderen Bundesländern mit den so beliebten "Special Rules Areas" bedacht.
Offenbar durch ein steigendes Verkehrsaufkommen und einen gesteigerten Sicherheitsdrang der Verantwortlichen, wurden nun "erweiterte Schutzbereiche" für an und abfliegende Luftfahrzeuge installiert.
Hier für alle Kollegen, welche noch nicht so sattelfest sind ein kurzer Abriß der Luftraumstrukturen:

Ausschließlich VFR bezogen....

„C“ Luftraum:

im C Luftraum wird IFR zu VFR gestaffelt, es wird Flugverkehrskontrolldienst für diese Staffelung ausgeübt.

VFR zu VFR wird nicht gestaffelt, es wird auf Anfrage aber VFR Verkehrsinformation gegeben, (inkl. Ausweichvorschlägen) durch den Flugverkehrsinformationsdienst

In und über FL 100 brauchts 8 km Sicht, darunter 5 km Sicht,
1500 Meter horiziontaler und 300 Meter vertikaler Wolkenabstand.

Sprechfunkverbindung und
Freigabe zum Einflug erforderlich

 

„D“ Luftraum :

im D Luftraum wird nichts gestaffelt, es werden jedoch innerhalb der CTR’s und SRA’s, VFR Flüge von IFR Flügen getrennt (in der Höhe oder in den Routings). Für diese Trennung wird Flugverkehrskontrolldienst ausgeübt

VFR zu VFR wird nicht gestaffelt, es wird auf Anfrage aber VFR Verkehrsinformation gegeben, (inkl. Ausweichvorschlägen) durch den Flugverkehrsinformationsdienst


In und über FL 100 brauchts 8 km Sicht, darunter 5 km Sicht, 1500 Meter horiziontaler und 300 Meter vertikaler Wolkenabstand

Sprechfunkverbindung und
Freigabe zum Einflug erforderlich

„E“ Luftraum

im E Luftraum wird nichts gestaffelt, es wird kein Flugverkehrskontrolldienst ausgeübt.

Es werden soferne möglich, durch den Flugverkehrsinformationsdienst, VFR Verkehrsinformation gegeben

In und über FL 100 brauchts 8 km Sicht, darunter 5 km Sicht, 1500 Meter horiziontaler und 300 Meter vertikaler Wolkenabstand.

Es ist keine Sprechfunkverbindung und keine Freigabe zum Einflug erforderlich

„G“ Luftraum

im G Luftraum wird nichts gestaffelt, es wird kein Flugverkehrskontrolldienst ausgeübt.

Es werden soferne möglich, durch den Flugverkehrsinformationsdienst, VFR Verkehrsinformation gegeben

In und über FL 100 brauchts 8 km Sicht, darunter 5 km Sicht, 1500 Meter horiziontaler und 300 Meter vertikaler Wolkenabstand.
Unter 1000ft GND 1,5 km Sicht und frei von Wolken

Es ist keine Sprechfunkverbindung und keine Freigabe zum Einflug erforderlich

In den altem TMA’s lagen diese „freigabepflichtigen Lufträume“ („D“ und „C“ Lufträume) recht hoch (Graz 7000ft, Klagenfurt FL125...), ab dem 25.12, werden diese "D" und "C" Lufträume durch die Einführung der SRA's deutlich abgesenkt (Graz 4000ft, Klagenfurt 3500ft...).
Wer sich für die Details der Bundesländerflughäfen interessiert, möge bitte bei der Drucksortenstelle der ACG die Übersichtskarte AIP SUP 019/03 Seite 2 bestellen. Diese Karte ist ein interessanter Überblick über den gesamtösterreichischen Luftraum und seine Gliederung.

Die alte Sichtflugkarte 1:300.000 wird nicht mehr produziert, es werden jetzt wieder in der AIP eingearbeitete Sichtflugkarten von den Flughäfen erscheinen. Bis Ende Feber 2004 sollen dann alle Flughäfen ihre Karten haben.

Die erste entstandene Karte betrifft Wien ....
Hier haben sich die SRA's auch verändert. Gab's bisher 4 SRA's werden es dann 9 SRA's.

SRA 1 „C“ Luftraum ab 2500ft
SRA 2 „C“ Luftraum ab 3500ft
SRA 3 „C“ Luftraum ab 4500ft
SRA 4 „C“ Luftraum ab 4500ft
SRA 5 „C“ Luftraum ab 6500ft
SRA 6 „C“ Luftraum ab 5500ft
SRA 7 „C“ Luftraum ab 5500ft
SRA 8 „C“ Luftraum ab 8500ft
SRA 9 „C“ Luftraum ab6500ft

Wie man sieht, wurden speziell die Anflugsektoren der beiden Pisten 11/29 und 16/34 gut geschützt. Der Südwestsektor ist dank der Verhandlungen der Neustätter Segelflieger zwar nicht so wie bisher, frei („C“ ab FL125), bietet aber durch seine ansteigende Struktur eine gute Chance für das Weiterleben des Segelfluges in diesem Bereich. Die Stockerauer Segelflieger müssen auch mit Einschränkungen leben. Waren bisher im Westen, etwa ab dem VOR Stockerau 7000ft ohne Einschränkungen möglich, (soferne nicht Tulln Betrieb hatte), sind es jetzt nur mehr 5500ft (natürlich wieder mit der Einschränkung , nur wenn Tulln nicht in Betrieb).
Wenn wir gerade von Tulln sprechen, die Tullner Areas haben sich praktisch nicht verändert, nach wie vor gibt es die MATZ, MCTR in der gewohnten Form. Bei der MTMA Tulln Ost gab’s eine Anpassung in den lateralen Limits.
Bitte sehr Euch noch mal den Artikel im Archiv – Woche 22/2003 an. Damals gab’s eine komplette Darstellung der Tullner Luftraumstruktur !!!!!

Die TMZ (Transponder Mandatory Zone)

Die MTZ ist ein Bereich in welchem ein Luftfahrzeug mit aktiviertem „C“ Transponder geflogen werden muss. Dies gilt auch für Flüge, welche außerhalb der „freigabepflichtigen Lufträume“ (SRA,CTR) geführt werden.

In diesem Fall ist der Transponder auf 7000 „C“ zu schalten !!

Achtung: Flüge zum und vom Spitzerberg sind ausschließlich mit funktionierendem „C“ Transponder möglich.
Flugzeuge der Stockerauer mit „C“ Transponder:
Beide Katanas, OE-AHC, alle drei 172er, die 182er, bei beiden Pipers, die Robin, OE-9125
Keinen „C“, bzw. überhaupt keinen Transponder haben derzeit:
OE-ASK, OE-9280, OE-9054, alle Segelflugzeuge

 

Hier noch ein Auszug der neuen Sichtanflugkarte Wien Schwechat / Tulln. Bitte um intensives Studium der neuen Lufträume, wir wollen nicht durch Luftraumverletzungen, sondern durch die Kenntnis der Strukturen auffallen. Seht es als Herausforderung an Euch, nicht als Schikane der Behörde, der „kleinen Luftfahrt“ gegenüber.

Es haben sich wirklich viele Dinge geändert, neben den Lufträumen auch die Schwechater Sektoren, neue VFR Holdings, geänderte Höhe der VFR Route Klosterneuburg etc......



Bei Fragen bitte einfach anrufen..

Übrigens:
diese Karte ist ein Muß für alle in Stockerau fliegenden Piloten (Motor und Segelflieger) und ist entweder bei der ACG (Drucksortenstelle), bzw. in Stockerau am Flugplatz, direkt bei mir zu beziehen.



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