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Druckansicht » Covid, die 847.312te ....

FSV2000


Sonntag - September - 20.09.2020 - 20:48 Uhr

Covid, die 847.312te ....

Ampeltheater, Lockerungsverordnung, irgendwie weiß eh keiner mehr woran er ist, Wien auf der roten Liste für die Deutschen, die Kroaten auf der roten Liste für die Österreicher, Rumänen in der Landeverbotsliste,
Schulungen sind möglich, aber in der Werft statt in den Schulungsräumen, Covidkonzepte und -beauftragte, Anwesenheitslisten.
Pressekonferenzen mit Ankündigungen ohne Verordnungen im Hintergrund .....

Ahhhhh ....
Ich werde diesmal bewusst das Pferd von der anderen Seite aufzäumen, ohne Gewähr, aber einfach zum Nachdenken.




Stellt euch vor, in unserer Mitte tritt ein positiv getesteter Coronafall auf, was bedeutet das für uns alle.


Soweit meine Informationen reichen passiert dann folgendes.
Der definitive Coronafall bekommt einen Absonderungsbescheid (Quarantäneanordnung) und ein Kontakt-Nachverfolgungs-Formular, in welchem er seine Gesprächskontakte der letzten 48 Stunden
vor Symptombeginn niederschreiben muss.

Bei der Auswertung der Gesprächskontakte durch die Behörde kommen dann zwei Kriterien zum Tragen
.. war der Gesprächskontakt länger als 15 Minuten ??
.. war der Abstand dabei unter 2 Meter Abstand ??

Jeder Kontakt, welcher länger als 15 Minuten in weniger als 2 Meter Abstand zu dem Betreffenden Covid Positiven war, wird als Hochrisiko eingestuft und bekommt von der Bezirksverwaltungsbehörde auch
einen Absonderungs-Quarantänebescheid zugestellt.

Bei den Kontakten welche zwar länger als 15 Minuten gemeinsam in einem Raum waren, aber nicht in direkter Nähe zueinander standen/saßen, entscheidet der Amtsarzt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten,
was zu tun ist, im Zweifelsfall wird wohl für die Absonderung/Quarantäne weiterer Personen entschieden.

So, jetzt lass ich eurer Fantasie freien Lauf, denkt darüber nach was das für uns bedeutet
.. im Betriebsleiterraum
.. bei unseren Schulungen
.. im Aufenthaltsraum
.. im Flugzeug




Wir als Vorstand haben natürlich darüber nachgedacht, wie wir das Risiko eines Flugplatz Lockdowns minimieren können.
Daher kurz zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen (Covid-Lockerungsverordnung) und unserer Auslegung/Adaptierung auf den Stockerauer Flugplatz, Stand heute 21.09.2020

1.) Der Flugplatzbetrieb
2.) Der Flugbetrieb
3.) Der Schulbetrieb


1.) Der Flugplatzbetrieb
anwendbar auf unseren Flugplatz ist unzweifelhaft der §8 (Sportstätten) und in sinngemäßer Anwendung auch der §6 (Gastgewerbe)
.. ein Meter Abstand untereinander
.. Maske im Betriebsgebäude
.. gegessen und getrunken, darf in der Kantine nur an den Tischen werden, nicht an der Theke
.. an den Tischen ist zwischen den einzelnen Besuchergruppen ein Abstand von einem Meter einzuhalten, das kann natürlich dazu führen, dann an einem Tisch nur eine, größere Besuchergruppe Platz findet.
.. es gilt zu bedenken, wer wohin fliegt und was ihn dort erwartet (Quarantänebestimmungen ändern sich ziemlich häufig). Wir behalten uns vor ggf. gestrandete Flugzeuge auf Kosten der Piloten zurückzuholen.
.. ebenso ist zu beachten, dass die "Einreiseverordnung Österreich" gerade uns als Flugplatz trifft.

In der Anlage "A1" (Link untenstehend) findet ihr eine Liste von Staaten aus welchen die Einreise für Österreicher nach Österreich uneingeschränkt möglich ist. Einreisen aus anderen Ländern
(Achtung, keine Umgehungshandlungen mit Zwischenlandungen in "freien Ländern") und Einreisen von "nicht Österreichern" sind ausschließlich mit Quarantäne, resp. Corona Attest verbunden.
Ggf. ist mit der Polizei und/oder BH Korneuburg Rücksprache zu halten ........





2.) Der Flugbetrieb
anwendbar auf unseren Flugbetrieb sind §4 (Fahrgemeinschaften) und §8 (Sportstätten)
.. gemeinsames Fliegen ist mir unseren Luftfahrzeugen zulässig
.. unser internes Präventionssystem sieht die Empfehlung zum
----- Tragen von Maske und Handschuhe im Flugzeug,
----- die Entfernung der Leihheadsets,
----- die Handdesinfektionsstände am Vorfeld Ein/Ausgang
----- gut gelüfete Kabinen
----- Passagierdaten archivierung durch die verantwortlichen Piloten vor.




3.) der Schulbetrieb - im Speziellen der Theorieunterricht
anwendbar der §10 (Veranstaltungen)
.. Schulungen finden in geschlossenen Räumen mit gekennzeichneten (namensspezifizierten) Sitzplätzen statt
.. der Abstand auf den Sitzplätzen zwischen den Schulungsteilnehmern beträgt mindestens ein Meter
.. beim Betreten und Verlassen der gekennzeichneten Plätze ist ein Mund/Nasenschutz zu tragen
.. wir versuchen die maximal mögliche Größe von Schulungsräumen zu verwenden (Werft statt Betriebsgebäude) und häufig zu lüften



Konklusio:

Beieinanderpicken, zsamsitzen und das in der Kantine, oder in einem kleinem Schulungsraum, wird wohl kritisch zu werten sein.
Schulungen in der Werft mit namentlich gekennzeichneten Sitzplätzen, minimieren das Risiko eines "General Lockdown" auf Quarantäne einzelner Sitz-Nachbarn.
Es geht wieder in die Richtung, wir müssen froh sein, überhaupt noch/wieder fliegen zu können, Abschied vom gemütlichen Flugplatzleben


Ich weiß, es gibt zu dem Thema Corona verschiedene Zugänge, ich respektier sie alle, aber, wir sehen uns in der Verantwortung eine Lösung/Regelung zu finden, welche die sichere Fortführung des Vereinsbetriebes gewährleistet
und nach Möglichkeit einen Flugplatz Stockerau Cluster und/oder einen Flugplatzlockdown verhindert.


Link: ..klicken und nach unten scrollen bis zur Anlage A1


Geschrieben von: Wolfgang Gockert