FSV2000
Sonntag - Oktober - 25.10.2020 - 08:45 Uhr
Corona Update, 25-10-2020
... wie immer, man kann über dies oder das diskutieren, was übrigbleibt ist, dass:
Was bleibt aus der neuen Verordnung also meiner Meinung nach übrig ??
Die 6 Personenregel trifft uns nur bedingt
-- in der Schulung, dort müssen wir unser Präventionskonzept verschriftlichen und der BH einmelden
-- in der Kantine natürlich auch, jedoch bedeutet die 6 Personen Regel nicht, dass nur 6 Personen gleichzeitig in der Kantine weilen dürfen, sondern wir reden von Besuchergruppen zu max. 6 Personen welche dann zueinander wieder den einen Meter Abstand brauchen.
Beachte jedoch, dass das Zusammensitzen zu sechst, dann im Infektionsfall eines einzelnen Besuchergruppenmitgliedes zur Quarantäne aller 5 weiteren Mitglieder der Besuchergruppe führt .....
Hier zur Erinnerung das von uns geforderte und an die neue (455igste) Verordnung angepasste vereinsinterne Präventionskonzept
1.) Der Flugplatzbetrieb
anwendbar auf unseren Flugplatz ist unzweifelhaft der §8 (Sportstätten) und in sinngemäßer Anwendung auch der §6 (Gastgewerbe)
.. ein Meter Abstand untereinander
.. Maske im Betriebsgebäude
.. gegessen und getrunken darf in der Kantine nur an den Tischen werden, nicht an der Theke
.. an den Tischen ist zwischen den einzelnen (maximal sechser) Besuchergruppen ein Abstand von einem Meter einzuhalten, das kann natürlich dazu führen, dass dann an einem Tisch nur eine, größere Besuchergruppe Platz findet.
.. es gilt zu bedenken, wer wohin fliegt und was ihn dort erwartet (Quarantänebestimmungen ändern sich ziemlich häufig). Wir behalten uns vor ggf. gestrandete Flugzeuge auf Kosten der Piloten zurückzuholen.
.. ebenso ist zu beachten, dass die "Einreiseverordnung Österreich" gerade uns als Flugplatz trifft.
In der Anlage "A" (Link untenstehend) findet ihr eine Liste von Staaten aus welchen die Einreise nach Österreich uneingeschränkt möglich ist. Einreisen aus anderen Ländern
(Achtung, keine Umgehungshandlungen mit Zwischenlandungen in "freien Ländern") und Einreisen von "nicht Österreichern" sind ausschließlich mit Quarantäne, resp. Corona Attest verbunden.
Ggf. ist mit der Polizei und/oder BH Korneuburg Rücksprache zu halten ........
2.) Der Flugbetrieb
anwendbar auf unseren Flugbetrieb sind §4 (Fahrgemeinschaften) und §8 (Sportstätten)
.. gemeinsames Fliegen ist mir unseren Luftfahrzeugen zulässig
.. unser internes Präventionssystem sieht die Empfehlung zum
----- Tragen von Maske und Handschuhe im Flugzeug,
----- die Entfernung der Leihheadsets,
----- die Handdesinfektionsstände am Vorfeld Ein/Ausgang
----- gut gelüftete Kabinen
----- Passagierdaten Archivierung durch die verantwortlichen Piloten (z.B. im AID in der Bemerkungsspalte eingetragen..) vor.
3.) der Schulbetrieb - im Speziellen der Theorieunterricht
anwendbar der §10 (Veranstaltungen)
.. Schulungen finden in geschlossenen Räumen mit gekennzeichneten (namensspezifizierten) Sitzplätzen statt
.. der Abstand auf den Sitzplätzen zwischen den Schulungsteilnehmern beträgt mindestens ein Meter
.. von Unterricht zu Unterricht immer den selben Sitzplatz einnehmen
.. beim Betreten und Verlassen der gekennzeichneten Plätze ist ein Mund/Nasenschutz zu tragen
.. wir versuchen die maximal mögliche Größe von Schulungsräumen zu verwenden (Werft statt Betriebsgebäude) und häufig zu lüften
Ach ja, eh kloar, wer sich krank fühlt, bitte zuhause bleiben, ggf. Covid Testung machen und net am Flugplatz Superspreader spielen bitte ......
aber das sollte nach einem halben Jahr Covid Krise eigentlich eh jeder wissen
Link: Einreiseverordnung
Link: Covid Maßnahmenverordnung
Geschrieben von: Wolfgang Gockert