FSV2000
Dienstag - November - 03.11.2020 - 15:43 Uhr
Corona Update 03-11-2020, Pt.II
Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung heißt das Ding, welches im nächsten Monat unser aller Leben beeinflussen wird.
So wie auch bei den letzten Verordnungen, kann man dazu stehen wie man will, wir als Verein wollen versuchen einen, den gesetzlichen Vorgaben, entsprechenden Weg zu finden.
Unser Flugplatz wird in der Verordnung als Freiluftsportstätte gesehen. Das ermöglicht uns, unter bestimmten Auflagen, den Flugbetrieb prinzipiell einmal weiterzuführen.
So wie das auch Golfplätze, Tennisplätze, Reitclubs, etc. dürfen.
Diese Auflagen sind schnell zusammengefasst und einfach zu verstehen:
-- kein Zusammenstehen,
-- kein Zusammenhocken
-- verwend dein Maskerl
Glaubtsmas, diese Regeln gefallen uns allen nicht, aber, es ist super, dass wir weiter in Betrieb bleiben
Also, Flugvorbereitung zuhause machen, am Flugplatz kommen, fliegen, Debriefing, Bordbuch schreiben, heimgehen.....
Und wie immer bei den Corona-Updates der Versuch einer Regelungs - Gesamtzusammenfassung:
1.) Der Flugplatzbetrieb
wir gelten als Sportstätte, sehen uns als "Sportstätte im Freien" und somit als betreibbar unter einigen Auflagen
.. mindestens ein Meter Abstand untereinander am Gelände und Indoor
.. immer mit Maske außer am Freigelände
.. Aufenthalt ausschließlich zur Ausübung des Sportes
Daher als vereinsinterne Regelung
----- die Kantine ist gesperrt, keine Automaten, kein Kaffee ....
----- die Schulungsräume sind gesperrt
----- an den Tischen dürfen maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten sitzen, aber nur in der absolut notwendigen Zeit, um das Bordbuch zu schreiben, resp. Debriefing zu machen
----- derzeit keine Auslandsflüge mit Vereinsluftfahrzeuge
----- Landungen von Fremdflugzeugen aus dem Ausland kommend auf unserem Flugplatz
In der Anlage "A" (Covid-19-Einreiseverordnung - Link untenstehend) findet ihr eine Liste von Staaten aus welchen die Einreise nach Österreich uneingeschränkt möglich ist. Einreisen aus anderen Ländern
(Achtung, keine Umgehungshandlungen mit Zwischenlandungen in "freien Ländern") und Einreisen von "nicht Österreichern" sind ausschließlich mit Quarantäne, resp. Corona Attest verbunden.
Ggf. ist mit der Polizei und/oder BH Korneuburg Rücksprache zu halten ........
2.) Der Flugbetrieb
anwendbar auf unseren Flugbetrieb ist §4 (Fahrgemeinschaften), gemeinsames Fliegen und auch die Praxisschulung/Gastflüge ist/sind mit unseren Luftfahrzeugen unter Auflagen zulässig
.. die Insassen dürfen aus maximal 2 Haushalten kommen
.. Tragen von Maske im Flugzeug
zusätzlich erwarten wir als Verein:
----- keine Leihheadsets,
----- tragen von Handschuhen im Flugzeug
----- die Handdesinfektionsstände am Vorfeld Ein/Ausgang
----- Passagierdaten Archivierung durch die verantwortlichen Piloten (z.B. im AID in der Bemerkungsspalte eingetragen..)
3.) der Schulbetrieb - im Speziellen der Theorieunterricht,
aufgrund des Betretungsverbotes der Sportstätte (abgesehen zur Freiluftsportausübung und dem Verbot von Treffen von mehr als 6 Personen aus maximal zwei Haushalten) ist eine Präsenzschulung derzeit nicht möglich.
Wir arbeiten derzeit an alternativen Möglichkeiten zur Präsenzschulung wie ev. Distance Learning, CBT, etc und werden die Betroffenen sobald als möglich durch die Ausbildungsleiter informieren....
Nochmals, keiner will das alles, doch als Vorstand ersuchen wir Euch eindringlich, haltet Euch dran .......
Link: Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung
Link: Covid-19-Einreiseverordnung
Geschrieben von: Wolfgang Gockert