FSV2000
Donnerstag - Dezember - 24.12.2020 - 14:40 Uhr
Corona Update 26-12-2020
erfreuliches von der Corona Front, wir bleiben offen.......
General Overview.....
Die 2.Covid-19 Notmaßnahmenverordnung ist wieder einmal ein wenig schwierig zu lesen. Glücklicherweise haben unsere beiden Dachverbände (Aeroclub und Aopa) hier schnell mit Interpretationshilfen reagiert. Einer durchgängigen und logischen Interpretation folgend gelten wir Flugplätze als Outdoor-Sportstätten, ja wir waren sogar mehrfach in Corona Verordnungen explizit in diesem Kontex im Verordnungstext genannt.
Aufgrund der nachgewiesenen, österreichweiten epidemiologischen Irrelevanz der Flugfelder wurde der Bezug aus den Verordnungstexten aber wieder entfernt.
Was bedeutet das nun für uns als Flugplatz
........ und für jeden einzelnen von uns als Bürger ?
Nun, das Betreten von Outdoor Sportstätten ist nach der aktuellen Verordnungslage gestattet.
Nicht um dort Partys und Zusammenkünfte zu feiern, sondern lediglich (aber doch) zur Ausübung unseres Sportes. Wir unterliegen einem Packen von Auflagen und es wird an uns liegen diese einzuhalten um problemlos durch den Lockdown zu kommen.
Für jeden einzelnen von uns bedeutet es, dass das Verlassen des persönlichen Wohnbereiches um zur Sportstätte zu fahren, ein festgelegter Ausnahmegrund von der "Ausgangssperre" ist, und somit zulässig ist.
Damit schließt sich der Kreis, das Betreten des Flugfeldes zur Sportausübung ist gestattet und jeder einzelne von uns darf auch seinen persönlichen Wohnbereich verlassen um zum Flugplatz zu fahren.
Doch nun zum Kleingedruckten, zu den Randbedingungen ............
Das Betreten des Flugfeldes (der Sportstätte) ist
Indoor Bereiche
Bitte haltet Euch dran,
wir betreiben ein exponiertes Hobby, welches sich nicht im Keller verstecken lässt, jedermann sieht uns bei der Sportausübung zu.
Wir brauchen eine ordentliche, regelkonforme Abwicklung des Betriebes in dieser Lockdown-Zeit .......
Link: 2. Covid-19 Notmaßnahmenverordnung
Geschrieben von: Wolfgang Gockert