FSV2000
Donnerstag - August - 18.08.2022 - 09:02 Uhr
Achtung, Drohnenfluege ....
die bislang geltende Regel, dass Drohnen/Modellflüge in Flugplatznähe durch einfache Zustimmung des Flugplatzbetriebsleiters möglich sind, ist Geschichte......
Neuer Absatz in den LVR:
§18, Abs.(5) Bei einem Flugplatz ohne Sicherheitszone (wie Stockerau) ist der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät innerhalb eines Umkreises von 2500 m um den Flugplatzbezugspunkt grundsätzlich nur außerhalb der Betriebszeiten zulässig.
Neben den immer wieder eintrudelnden Anfragen zum Thema Drohnenstarts im Flugplatzbereich, ist natürlich auch das Thema Modellflug am Flugplatzfest von dieser Regel betroffen.
Aber wie immer in Österreich, keine Regel ohne Ausnahme, mit ein wenig Hirnschmalz, gutem Willen, Wissen, Schulung und nicht zu vergessen, einem Haufen Papier, werden wir das Thema auch in den Griff bekommen.
Aktuell bitte alle Anfragen zu dem Thema an Go weiterleiten....
Geschrieben von: Wolfgang Gockert