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Druckansicht » Luftraumverletzungen ...

FSV2000


Donnerstag - September - 25.09.2025 - 14:47 Uhr

Luftraumverletzungen ...

eine "Root Cause Analyse" wird von uns als Halter immer wieder eingefordert wenn uns solche Meldungen zugestellt werden.

Es geht nicht um ein, ja, ist mir passiert, kommt nie wieder vor, ich werde mich bemühe, tut mir leid...... Es geht darum herauszufiltern welche Ursachen, im ersten Anlauf nicht gleich erkennbar im Hintergrund stehen, aber irgendwie die Ursache der Zwischenfälle waren. Hier einmal ein paar, der in letzter Zeit aufgetretenen Ursachen. Vielleicht hilft das anderen Piloten künftig, nicht in kontrollierte Lufträume einzufliegen.

Je mehr von diesen Punkten auf Euren Flug zutreffen, umso wahrscheinlicher wird vmtl. auch die Eintreffwahrscheinlichkeit eines Vorfalles.

1) Flug im engmaschig gestaffelten Wiener Bereich
2) Passagiere mit an Bord
3) Abweichen von geplanten Routen (mannigfaltige Ursachen wie Wetter/Passagiere/interessante Bodenmerkmale/etc.)
4) Persönlicher Aufmerksamkeitslevel nicht an den Abstand (lateral und Höhe) zu freigabepflichtigen Lufträumen angepasst
4) Laterale Vorbereitung des Flugweges ohne Höhenplanung
5) Kleiner Bildschirme bei den elektronischen Navigations Helferleins
6) Vertrautheit in der Anwendung der elektronischen Navigations Helferleins


Noch ein paar Ideen dazu:

Wir hatten in einer Diskussion zum Thema einen Interessanten Beitrag, so nach dem Motto, ja, ich sollte doch in 2500/3500 fliegen um die Halbkreishöhen einzuhalten.
Hmm, ich weiß nicht wie tief diese Regeln in den Köpfen eingepflanzt sind, aber irgendwie scheint mir der Ansatz überlegenswert - sind wir wirklich schon so fix programmiert ??


Nur kurz zur Info:
Halbkreisflughöhen sind im REISEFLUG einzuhalten UND ÜBER 3000 ft. GND

-- Die Einhaltung der Reiseflughöhen, also jener Flughöhe welche auf dem wesentlichen Teil des Fluges beibehalten wird, hat nichts mit "Zwischenstops" im Steigflug an Luftraumuntergrenzen zu tun
-- UND, ganz wichtig, die Halbkreisregel ist erst ab 3000 ft. über GRUND anwendbar.

Denken wir also an den Luftraum westlich der CTR Wien (Wienerwald/Voralpengebiet) so kann die Halbkreisregel unter, sagen wir mal 5000 ft. QNH, sowieso net zur Anwendung kommen.
Also kein Thema von der Untergrenze der 3500er Höhenbeschränkung der TMA Wien 3 zweihundert oder dreihundert Fuß Abstand zu halten und einfach in 3200 ft. QNH zu fliegen, minimiert das Risiko in die TMA von unten einzufliegen erheblich, ein kurzes Gespräch mit Passagieren, suchen von Navigationspunkten auf Karte oder elektrischem Helferleins, alles kein Thema wenn man halt ein paar Füßleins an Höhe dazugewinnt, man hat ja einen gewissen "Safety-Margin" über sich ....

Hier noch ein Gedankenansatz. Ich finde es sehr hilfreich die in Skydemon's Flugvorbereitung bereitgestellten Karten auszudrucken und mittels eines farbigen Filzers die maximalen Höhen dick und fett einzutragen, ein schneller Blick, ohne suchen und klicken, hilft die Höhenlimits des gerade beflogenen Bereiches schnell zu erfassen




Ps.: verwendet die Suchfunktion ganz unten auf der Seite und sucht nach "Luftraum", bitte lest auch den Artikel vom Oktober 2023, der beinhaltet auch ein paar Tipps zum Thema ...


Geschrieben von: Wolfgang Gockert