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FSV2000


Donnerstag - Februar - 01.02.2001 - 22:00 Uhr

Grenzüberflugsverordnung



Die Grenzüberflugsverordnung wurde geändert. Ab sofort kann von Stockerau aus jeden Tag in's Ausland geflogen werden.

Die Eckdaten:

Wochentags zwischen 08:00 und 15:00 Uhr (Flugtermin) mit 60 Minuten Vorlaufzeit alle anderen Zeiten, inklusive Wochenende mit 150 Minuten Vorlaufzeit

Die Flüge sind nach wie vor anzumelden. Für die Interessierten Mitglieder sei noch angemerkt, daß die Verständigung an folgende Stellen erfolgen muß:

Wochentags nach 08:00 und vor 15:00 Uhr die Gendarmerie, das Zollamt Tulln und die Funkeinsatzstelle Wien alle anderen Zeiten, die Gendarmerie, das Zollamt Tulln und die Funkeinsatzstelle Gmünd

Anmeldeformulare wie gehabt, gefaxte Formulare bitte wieder im Ordner abheften.

Verspätete Meldungen sind nach wie vor möglich, aber zu begründen (Wetter etc.) und die Insassen des Lfz dürfen den Flugplatz erst nach Ablauf der Vorlaufzeiten verlassen.

Bitte Leutln versucht's Euch an das Procedere zu halten, Faxe auch wirklich abschicken etc......

Momentan kann ich den Text der Verordnung nicht scannen (Vorlage zu schlecht), aber es sei angemerkt, daß diese Verordnung ab heute (01.02.2001) gilt und uns gestern Abend per Fax am Flugplatz übermittelt wurde

-- Danke an Herrn Pech und Zarzi/ Finanzlandesdirektion --



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