FSV2000
Freitag - April - 28.04.2006 - 00:01 Uhr
Wahrscheinlich habt Ihr’s schon gelesen ...
Steirerin geriet in Flugzeug-Propeller: Arm wurde bei Unfall fast vollständig abgetrennt
-- 33-Jährige wollte Freund in Sportflieger fotografieren
-- Unsicher, ob die Gliedmaße gerettet werden kann
Zu einem schlimmen Unfall ist es am kleinen Flugfeld von Punitz im Südburgenland (Bezirk Güssing) gekommen. Eine 33-jährige Steirerin wollte ihren in einer Sportmaschine sitzenden Lebensgefährten fotografieren und geriet in die sich drehende Luftschraube der Maschine. Dabei wurde ihr der linke Oberarm beinahe vollständig abgetrennt. Sie wurde vom ÖAMTC-Rettungshubschrauber C16 aus Oberwart ins LKH Graz gebracht.
Der Unfall ereignete sich auf dem Flugfeld, das von Sportflugzeugen genutzt wird und auf dem auch Hubschrauber des Bundesheeres für den Grenzüberwachungseinsatz stationiert sind. Die Frau aus Mettersdorf (Bezirk Radkersburg) wollte laut ÖAMTC ihren Freund in einer Sportmaschine ablichten. Dabei geriet sie in den Drehbereich des Propellers. Zeugen berichteten, dass der Mann noch heftig gestikulierte, um seine Freundin zu warnen, doch vergeblich.
Laut dem Notarzt des Christophorus 16 war nur noch ein Teil des Arms durchblutet. Trotz der sofortigen Behandlung und des Transports per Hubschrauber sei es nicht sicher, ob die Gliedmaße gerettet werden könne. (apa)
Was in Punitz schiefgelaufen ist, wird die Untersuchung zeigen, aber wir sollten uns fragen, was bei uns schieflaufen müsste, dass so etwas auch in Stockerau passieren kann.
Grundsätzlich ist das Betreten des „Airside“ Bereiches nicht uneingeschränkt möglich. Besucher ohne Begleitung haben am Vorfeld nichts verloren:
Fragen wir dazu einmal die Zivilflugplatzbetriebsordnung:
... nicht allgemein zugängliche Teile eines Zivilflugplatzes dürfen nur solange und insoweit betreten oder befahren werden, als dies mit Rücksicht auf den Zweck des Betretens oder Befahrens erforderlich ist...
... der Zivilflugplatzhalter (resp. sein Vertreter, der Betriebsleiter, Anm. der Red.) hat dafür zu sorgen, daß Personen, die mit den dem Flugbetrieb eigentümlichen Gefahren nicht vertraut sind, vor dem Betreten der nicht allgemein zugänglichen Teile des Zivilflugplatzes die erforderliche Belehrung erhalten....
... das Betreten ist erlaubt...abfliegenden und ankommenden Fluggästen, die sich in Begleitung eines Besatzungsmitgliedes, des Luftfahrzeughalters oder dessen Beauftragten befinden ....
Besucher, welche von Piloten auf das Vorfeld mitgenommen werden, bleiben in der Verantwortlichkeit des Piloten, bis Sie das Vorfeld wieder verlassen haben, das ist besonders schwierig, wenn bei Rundflügen, Oma, Opa, Onkel und Tant beim Einsteigen vom Enkerl zuschaun und filmen wollen. Wie bringt der bereits im Flugzeug befindliche Pilot dann seine „zu behütenden Vorfeldbesucher“ wieder aus dem „Airsidebereich“.
Nicht vergessen, er ist für diese Personen am Vorfeld verantwortlich !!
Also, müssen wir unternehmen, dass uns so ein Vorfall hoffentlich erspart bleibt:
---- Hinweise auf den „Airsidebereich“ bei allen Zugängen zum Vorfeld sind angebracht. Bitte die Türen und Türln (Pilotenvorbereitungsraumtüre, Schwingtürl beim Schanigartl, Türl Richtung Apron Ost) immer geschlossen halten, die geschlossene Tür ist, neben den Warnhinweisen, ein perfektes Zeichen eines Zutrittsverbotes.
---- Schranken bei der Zufahrt geschlossen halten
---- Weiters ist die berühmte Kameradschaft gefragt, sollte mal ein Bl einen Besucher übersehen, ein Pilot im Eifer des Gefechts auf seine Vorfeldbesucher vergessen haben und diese irren zwischen den Flugzeugen am Vorfeld herum, dann bitte kümmert Euch um die Sache. Geht aktiv auf die Leute zu, nehmt Sie aus dem Airsidebereich heraus und setzt Sie in den Schanigarten oder in die Kantine.
Dort ist der richtige Platz zum Zuschaun und warten bis das Enkerl wieder am Boden ist......
In der Hoffnung, dass uns solch ein Vorfall erspart bleibt und mit den Gedanken bei jenen, welche unter dem Eindruck des schrecklichen Vorfalles stehen...
Link: Hier der Artikel
Geschrieben von: Wolfgang Gockert