Aufpassen Kollegen - Aenderung im Luftfahrtgesetz Mittwoch, 27.04.2022, 17:45 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
ein kurzer Abriss zum Thema Passagiere mitnehmen (... und verrechnen)
Wir müssen in unserem nichtgewerblichen Flugbetriebsbereich unterscheiden, unterscheiden zwischen:
  • Flügen welche durch Privatpersonen durchgeführt werden und
  • Flügen welche im Rahmen einer Organisation (zB. Try to fly Flüge durch den Verein) durchgeführt werden.


Privatpersonen - Selbstkostenflüge
Die Selbstkostenflüge (Flüge auf Kostenteilungsbasis) regeln sich durch die EU Vo965/2012 Artikel 6, (4a) (a) und dem §102 LFG, Abs.4
Hier "das Beste aus beiden Welten..." was die Regelungen von Selbstkostenflügen betrifft
  • Flüge von Privatpersonen auf Kostenteilungsbasis unter der Bedingung, dass die direkten Kosten von allen Insassen des Luftfahrzeugs, einschließlich des Piloten, geteilt werden ....
  • nicht gewerbliche Flüge gegen Ersatz der Selbstkosten mit Luftfahrzeugen, die für höchstens vier Personen im Fluge verwendet werden dürfen........
  • den Fluggästen ist vom Beförderer eine Bestätigung über die Bezahlung des Entgeltes auszustellen, deren Abschnitt vom Beförderer zwei Jahre lang aufzubewahren ist.
  • Selbstkostenflüge dürfen nicht öffentlich beworben werden.


Organisationen - Einführungsflüge (try to fly Flüge)
Diese Einführungsflüge regeln sich nach der EUVo968/2012 und einem BTH der ACG
Dabei werden der Organisation gewisse Bedingungen und Regeln auferlegt um solche Flüge durchführbar und verrechenbar zu machen (unter anderem, dass sie nur von A nach A führen dürfen, oder in bestimmten Fällen nur von Fluglehrern durchgeführt werden dürfen...)
Es soll damit den Organisationen (Flugschulen, Vereinen) ermöglicht werden legal Werbung für unsere ganz besondere Welt nahe dem Himmel machen zu können.


Flüge in die Nachbarländer: Wo die Flugplanaufgabe verpflichtend ist Montag, 25.04.2022, 07:17 Uhr
Christian Graf » Druckversion zeigen
Vor ein paar Jahren gab es noch die einfache Regel: Bei Flügen über die österreichischen Staatsgrenzen ist – mit Ausnahme von Deutschland – die Aufgabe eines Flugplans verpflichtend. In der Zwischenzeit gab es einige Änderungen und dementsprechend wuchs auch die Verunsicherung über die jeweils gültigen Regeln. Im Artikel zum „Aus-Flug nach Excalibur City“ haben wir uns schon das Thema Flugplan zwischen Österreich und der Tschechischen Republik angeschaut. Kürzlich gab es von der Austrocontrol im Season Opener 2022 auch einen Beitrag zum Thema verpflichtende Flugplanaufgabe bei Flügen in die und aus den Nachbarländer(n).

Für VFR-Flug in den Lufträumen G und E mit aktiviertem Transponder Mode S lässt sich zusammenfassen: Für Ausflüge aus Österreich braucht man Flugpläne für Flüge in die Slowakische Republik (Flight Information Region LZ), nach Ungarn (LH), Slowenien (LJ), Italien (LI) und in die Schweiz (LS), für Einflüge nach Österreich ist aus keinem Nachbarland die Aufgabe eines Flugplans verpflichtend.

Anbei die Übersichten mit freundlicher Genehmigung der Austrocontol. Es sind auch die jeweiligen AIP-Abschnitte angegeben, so lässt sich leicht nachschauen, wie der aktuelle Stand der Regelungen ist.





Link: Präsentation auf Youtube zu Flugplanaufgabe, ab 4:16:

Link: Austro Control Season Opener 2022, alle Beiträge:

Rogersdata - Karten Dienstag, 19.04.2022, 08:40 Uhr
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heute im Laufe des Tages werden

-- 1:500.000 Rogers-ICAO-Karten und
-- 1:200.000 Rogers-Wienarea-Karten geliefert und sind somit wieder verfügbar

OE-DKT ...... Freitag, 15.04.2022, 18:46 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
..... nun mit zweitem 8,33iger Funkgerät.



Das GNC 255 Manual ist für Euch zum Lesen in der Flugzeugsektion, direkt bei der DKT, bereitgestellt.

Have fun .......

Neue Homepage Rubrik ..... Think safe ... SIB Sonntag, 10.04.2022, 13:21 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen


A European Aviation Safety Agency (EASA) SIB is an information tool that alerts, educates, and makes recommendations to the general aviation community. It is non-regulatory information and guidance that does not meet the criteria for an Airworthiness Directive (AD)

Safety Information Bulletins (SIB)
Formerly named Safety Information Notices. SIBs are for information only; they do not contain mandatory instructions.......... ... mehr


Link: Link zu den EASA SIB's

Link: Direktlink in die

Neue Homepage Rubrik ..... Think safe Sonntag, 10.04.2022, 13:20 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
Uijeh wird so mancher jetzt denken, die 10.000end und erste Linksammlung zu diesem Thema .....
Nun, ich will nicht mehr versprechen, als mich zu bemühen hier neben den großen Themen welche uns die EASA so präsentiert, auch die vielen kleinen Dinge aus dem täglichen Betrieb wissen zu lassen.




Es gibt neue ICAO Karten Mittwoch, 06.04.2022, 14:51 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen


Rogersdata hat die neuen 2022iger Karten geliefert.
Komplett neues Design, welches unter anderem eine abgeflachte Darstellung der Basemap für verbesserte Lesbarkeit bietet und eine grafische Betonung von Lufträumen, Beschränkungsgebieten und Höhenschichten bringt.

Für all jene, welche viel im Großraum Wien unterwegs sind, ist die 1:200.000er Karte zu empfehlen.
Die doch recht verworrene Luftraumstruktur des Großeraumes Wien lässt sich auf der Karte gut erkennen

By the way, angeboten wird auch Zubehör in Form von Abgreifzirkeln (1:500.000 und 1:200.000er Maßstab), ein Kursdreieck mit Meilenteilung zum direkten Ablesen von Kartenentfernungen und ein Stifteset, welches auf der beschichteten Karte gut lesbar, und über eigenes Reinigungsmaterial wieder rückstandsfrei entfernbar ist.....



Siehe dazu auch die Rogers Webseite und die Tutorials im Anhang.....
Karten sind bei uns derzeit verfügbar


Link: Rogersdata Webseite

Link: Tutorials zum Thema Karten, Zirkel und Kursdreiecke ...

Es gibt neue Flugbetriebsregeln vom AeroClub Mittwoch, 06.04.2022, 12:26 Uhr
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nur um Corona in der Aufbruchsstimmung des Frühjahres nicht ganz in Vergessenheit geraten zu lassen, anbei die Flugbetriebsregeln vom Aeroclub.
Als kleiner Reminder zur Maskenpflicht "indoor"....


Link: Aeroclub Flugbetriebsregel

Zweiter und letzter Teil .... Freitag, 01.04.2022, 10:00 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
des Betriebs- und Einsatzleiterkurses.

am Samstag den 30.04.2022 bei uns am Flugplatz
  • wir starten um 09:00 mit der Brandbekämpfung
  • machen so gegen 12:00 eine kleine Mittagspause
  • und restarten um 13:00 mit der "Ersten Hilfe"
  • Ende gegen 16:00


Bitte um Anmeldung ans office .......


Ausflug nach Excalibur City oder 'Wer hat einen Plan'? Dienstag, 29.03.2022, 08:19 Uhr
Christian Graf » Druckversion zeigen
Ein sehr schönes und vielleicht manchmal etwas übersehenes Ausflugsziel ist der ganz nahe bei Stockerau gelegene Flugplatz Excalibur City. Nur knappe 20 Flugminuten entfernt liegt das artifizielle Örtchen mit Einkaufszentrum, Restaurants, Kinderwelt, Spielcasino und sonst ein paar Attraktionen. Alleine für einen guten und günstigen Cappucino im eleganten Hotel … lohnt sich der Ausflug. „Fortfliegen mit Aussteigen“, und das ganz nah.
Der Platz bietet auch einige Gelegenheiten, um seine Airmen-Skills zu trainieren. Graspiste, Betrieb ohne Betriebsleiter, selbst den Windsack beobachten und die Pistenrichtung bestimmen, Unicom-Funk und, weil über der Staatsgrenze – eigentlich FIR-Grenze –, auch Flugplanaufgabe. Zusätzlich spannend: Weil LKEXCA keine ICAO-Kennung ist, erkennt das Flugplanaufgabetool des Homebriefings das Kürzel nicht und man muss einen Flugplan mit ZZZZ-Zielflugplatz und Überflugspunkt als GPS-Koordinaten angeben.

Doch halt: Ist die Aufgabe eines Flugplans auch verpflichtend? Beim Umhören zu diesem Thema werden interessanterweise unterschiedliche Meinungen laut. Auch wir haben in unserer Ausbildung 2019 gelernt, dass bei Grenzüberschreitung die Aufgabe eines Flugplans stets verpflichtend ist – außer bei Flügen nach und von Deutschland, aufgrund eines Sonderabkommens.

Also habe ich bei unserem Aus-Flug im Herbst kurzerhand das Helpdesk des Austro-Control-Homebriefings angerufen, die Telefonnummer (+43 5 1703 32 11) steht ja freundlicherweise unten im Footer auf jeder Seite. (Dort kann man übrigens auch anrufen, um seinen Flugplan zu öffnen oder zu schließen.)
Die Auskunft, die ich vor ein paar Monaten bekam, war: keine Flugplanaufgabe nötig. Bei Wien Information melden und die Route durchgeben, kurz vor der Grenze (= kurz vor LKEXCA) abmelden, die Frequenz von LKEXCA 122,805 rasten und Unicom die Positionen und das Vorhaben melden. Auch keine Meldung bei Praha Information nötig und auch keine Freigabe für die CTR Znaim, die man streift. Das wäre innerhalb der ein, zwei Minuten zwischen Grenzübertritt und Landung auch kaum zu bewerkstelligen. Das hat auch alles wunderbar und beschwerdefrei so geklappt.

Vergangene Woche wollten wir wieder nach Excalibur City jetten (eigentlich piston-nen) und weil die Diskussionen zum Thema Flugplanaufgabeverpflichtung nicht verstummt waren, rief ich wieder beim AC-Helpdesk an. Diesmal gab es eine andere Auskunft: die Aufgabe eines Flugplans ist verpflichtend, auch der Zeitpunkt und der Ort des Grenzübertritts seien anzugeben.
Na gut, dann übten wir uns zusätzlich in der Erstellung eines ZZZZ-Flugplans mit Angabe des GPS-Grenzüberflugpunktes. FPL über Homebriefing gefiled und alles verlief reibungslos. Korrekter Weise schließt man den Flugplan bei Praha Information und öffnet vor dem Heimflug dort den FPL für die umgekehrte Richtung.

Danach wollte ich dem Thema aber auf den Grund gehen. Im AIP ist schließlich alles schriftlich festgehalten. Das Thema Flugplan wird dort unter ENR 1.10 behandelt. In der aktuellen Fassung, gültig bis 21.4.2022, steht im Punkt
1.2.5. Flüge über Staatsgrenzen: Ausnahmen von dieser Verpflichtung bestehen für die unter 1.2.5.1. und 1.2.5.2. genannten Flüge unter Beachtung der angegebenen Bedingungen.

1.2.5.1.1. Einflüge mit zivilen Luftfahrzeugen nach Sichtflugregeln im Luftraum der Klasse "G" und "E" sind von der Verpflichtung zur Abgabe eines Flugplanes befreit.
Also kein Flugplan verpflichtend für Flüge nach Österreich (LOVV), unter VFR und G oder E. Und eine interessante, zusätzliche neue Erkenntnis: Für Einflüge nach Österreich muss man also aktuell von keinem Nachbarland aus einen Flugplan aufgeben.
Und für Flüge in Nachbarstaaten soll man im jeweiligen AIP des Landes nachschauen:
1.2.5.2.1. Für Ausflüge aus der FIR Wien hat der verantwortliche Pilot sich vor dem Abflug über die das Erfordernis der Flugplanabgabe betreffenden Regelungen des Staates, in dessen Luftraum er einfliegen wird, zu informieren. Und siehe da, in der AIP CZ steht es ganz ähnlich:
1.10.1.1 FPL shall be submitted … for all flights except for:
1.10.1.1.1 Domestic flights and flights within Schengen area, conducted in the airspace of “G” and “E” class, for which no alerting service is required by pilot.

Also auch keine Flugplanaufgabe verpflichtend für VFR-Flüge aus Österreich kommend in den Lufträumen G und E.

Falls jemand doch einen Flugplan aufgeben möchte (schadet ja nie), habe ich ein Beispiel mit Grenzüberflugskoordinaten angefügt.
Übrigens rufe ich vor Abflug gerne bei den Flugplatzbetreuern an, um mich über den aktuellen Pistenzustand zu informieren oder sonstige aktuelle Informationen einzuholen. Die sind auch immer sehr freundlich. Hier die Kontaktmöglichkeiten für LKEXCA:
Ing. Hannes Schiedlbauer: +43 664 788 3979 (DE, ENG, CZ)
Aleš Pykal: +420 724 724 167; +420 724 724 143 (CZ, DE)
Sekretariát: +420 515 206 300
E-mail: ales.pykal@excaliburcity.com, h.schiedlbauer@gmail.com
Und alle Flugplatz-Details unter: https://www.lkexca.com/piloteninfo/

Viel Spaß für Eure Aus-Flüge nach Excalibur City,
always keep the blue side up,

Christian


Vielen Dank an die Kollegen Christoph Steinhauer für die Unterstützung mit der Flugplanvorlage, Thomas Zugcic für den Austausch und das Verifizieren mit der AIP CZ und Bruno Balz für die wertvolle initiale Excalibur-Beratung.
Fotos: Christoph Gschier und Christian Graf





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