Kontrollierter Luftraum Mittwoch, 16.06.2021, 14:31 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
nur so als kleiner Reminder...
Flüge im Luftraum C und D (also zum Beispiel CTR's und TMA's und natürlich auch die militärischen Gegenstücke MCTR und MTMA) sind freigabepflichtig.

  • Das bedeutet, dass der Einflug in den freigabepflichtigen Luftraum erst erfolgen darf, sobald eine Einflug-Freigabe vom TWR/Radar auch erfolgt ist, nicht gleich nach dem Erstanruf - gebt dem Controller eine Chance zu reagieren und auch ggf. "Nein" zu sagen.
  • 3-5 Minuten vor der Luftraumgrenze "reinzurufen" und eine Freigabe zu "requesten" ist ein sinnvoller Zeitraum
  • Das Verlassen der Kontrollfrequenz erfordert eine Freigabe. Auch wenn die Lufträume dicht gestaffelt sind und die nächste Frequenz schon auf uns wartet, kein Verlassen einer Kontrollfrequenz ohne Freigabe !!!!!!!


Fischplatte .... ??? Dienstag, 15.06.2021, 13:00 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
als Appetizer bietet Bruno einen Hangartalk zum Thema Auslandflüge an.

Termin 25.06.2021 um 19:00 am Flugplatz

Flugvorbereitung, Funk, Wetter, Emergencies und vieles mehr ....
Wen's interessiert, bitte um Anmeldung an hangartalk(at)fsv2000.com

By the way, Coronaregelungen zum Thema
-- Hangartalk wird im Hangar / Werft durchgeführt
-- maximal 15 Teilnehmer (unbedingt anmelden bitte)
-- 3G Regelung (Nachweis bitte mitbringen, vorzeigen und dann bereithalten - sagt die Verordnung...)
-- Registrierungspflicht (Kontakt-tracing)
-- Maskenpflicht
-- 1 mtr. Abstandsregel



Safe the date - Generalversammlung Freitag, 11.06.2021, 07:05 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
.... bitte reserviert Euch für die heurige Generalversammlung des Flugsportvereines Stockerau den

8.9.2021 18:00 voraussichtlich am Flugplatz, im Westhangar


Aufgrund der aktuellen Corona Verordnungslage, des notwendigen Fristenlaufes und der Urlaubszeit wird unsere GV diesmal Anfangs September stattfinden.
Wir werden zeitgerecht und gesondert die Einladungen in den letzten Augustwochen ausschicken ....

Wieder-Öffnungsverordnung Dienstag, 18.05.2021, 20:33 Uhr
Hans Habacht » Druckversion zeigen
Es gibt für den 19. Mai eine Empfehlung des Aero-Clubs für die Wieder-Öffnung.
Wir werden uns, auch nach Rücksprache mit den Fachabteilungen von AOPA Austria und Aero-Club, im Wesentlichen für unseren Flugbetrieb an diese Empfehlung halten.



Nun wie immer der Versuch einer vereinsbezogenen Zusammenfassung............
  • Also, Fliegen geht ohne Einschränkungen auf die Personen/Haushaltszugehörigkeit
  • FFP-2 Maske ist bei Haushaltsfremden obligatorisch im Flugzeug

Beim Betreten des Flugfeldes gilt
  • "großer" Babyelefanten (2mtr) Abstand gilt In- und Outdoor.

Indoor Bereiche
  • Geschlossene Räumlichkeiten von Flugfeldern dürfen nur betreten werden, soweit dies zur Ausübung des Sports im Freiluftbereich erforderlich ist, daher ist die Kantine vorläufig geschlossen.
  • Indoor ist sowieso Maskenpflicht (FFP2), auch für Mitarbeiter (z.B. Betriebsleiter)
  • Indoor gilt jedenfalls die "große" Babyelefanten-Abstands und 20 Quadratmeter Regel (keine Besuche/r beim Betriebsleiter, maximal ein Pilot im Vorbereitungsraum, maximal 3 in der Kantine für ein ggf. nötiges Debriefing (Vorbereitungen Zuhause machen ......)

... und jetzt noch ein kleines "Bitte denkt daran"....
  • Wir ersuchen auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen nicht zu vergessen, Handdesinfektion, Handschuhe, etc.......
  • Wir geben zu bedenken, dass Auslandsflüge mit unseren Luftfahrzeugen ein gewisses Risiko darstellen, im Ausland in Quarantäne gehen zu müssen. Wir behalten es uns vor das gestrandete Luftfahrzeug auf Kosten des Piloten ggf. nach Stockerau zurückzuholen und/oder die Urlaubs-Flugzeit-Regel (1Flugstunde pro Tag) bei der Rückkehr anzuwenden ......

Die Öffnungsverordnung und die "Grundsätze des Flugbetriebes", welche der Aero-Club herausgegeben hat, bieten wieder ein Mehr an Freiheiten, jedoch liegt es an jedem Einzelnen, die derzeit in aller Munde befindliche 3G Regel für sich selbst und seine Mitflieger umzusetzen.



Link: Covid-19 Öffnungsverordnung

Link: Aeroclub Ansicht

Link: Aopa Austria

Flugbetrieb .... Donnerstag, 13.05.2021, 09:22 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
jajajajaja, es geht wieder los, es ist wieder Flugbetrieb

1) Bitte, nicht vergessen: -> fliegerwaschen
2) Bitte, nicht vergessen: -> nicht inanspruchgenommene, reservierte Zeiten freigeben
3) Bitte, nicht vergessen: -> soferne ihr garnicht zum Fliegen kommt, die Reservierung freigeben

4) Rutschmarken BFW (Bugfahrwerk) DV-20
wir haben immer wieder "nach vorne verdrehte" Rutschmarken an DV20 Bugfahrwerken. Das ist eigentlich garnicht möglich, die Räder haben keine Bremsen und nach vorne verdreht, wäre auch mit einer Bremse am Rad nicht möglich. Der Zustand entsteht durch unsachgemäßes Rangieren der Flugzeuge.
BITTE, alle Katanas beim "Zurückschieben" immer an der Rumpfröhre hinten vorm Leitwerk niederdrücken, net nur a bisserl, ordentlich, so dass das Bugrad völlig in der Luft ist.
ABER auch nicht soweit, dass ihr mit der Heckfinne beim Eindrehen über den Boden "raspelt"
WIE IMMER Flugzeugrangieren ausschließlich zu zweit bitte ......





5) Logger ohne Knopferl beim Display.
-- der Empfänger für die Pilot-ID Chipkarte sitzt bei Loggern mit Knöpfen oben an der Loggeroberseite
-- der Empfänger für die Pilot-ID Chipkarte sitzt bei Loggern ohne Knöpfen, vorne im Bereich des Displays
Daher,
-- einmal die Chipkarte oben anhalten (wenn Knöpfe vorhanden) und
-- einmal die Chipkarte an der Logger-Stirnseite anhalten (wenn keine Knopferl neben dem Display)

Sobald der Logger den Piloten erkannt hat, schreibt er die Flugzeiten sofort im Display



6)Strainen bei der DV 20 (reprint aus 2008...)
immer wieder bekommen wir von Piloten die Meldung, dass die Katana nach Sprit stinkt. So auch voriges Wochenende, Richard brachte die COG in die Hauswerft und Franz und Co. verkrochen sich im Flugzeug. Tankkontrolle, Tankstutzencheck, Benzinleitungen, el. Spritpumpe, Motor, nix zum Finden. Dann der finale Versuch, Richard wird zum Straincheck gebeten. Richard straint und die Warte haben den Fehler gefunden .....

Die Erklärung des Phänomenes liegt im sog. Lixlloch. Ein "Grandfather of Austrian Aircraft Maintenance" hat vor einiger Zeit bei einer Prüfung nach einer Querbohrung in einem Strainventil gefragt. Hier das Bild davon, in Einbaulage gesehen.
Ihr müsst Euch vorstellen, oben der Tank, in welchen das Strainventil von unten eingeschraubt ist. Auf dieses wird der schwarze Gummischlauch geschoben, darunter dann das Messingrohr, welches aus der Rumpfröhre rausschaut.



Wenn wir also jetzt mit einem normalen Cessnastrainer ans Werk gehen, verschließen wir das Röhrchen mit dem gelben Stift des Strainers ziemlich. Es reicht zwar aus, dass Flüssigkeit in den Strainer rinnt, ABER, und das ist die Tücke, aus der darüberliegenden Querbohrung tritt jetzt Sprit aus, welcher entlang des Gummis und des Messingrohres nach unten rinnt. Letztlich behindert die Innenseite der Rumpfröhre seinen der Schwerkraft folgenden Weg und der Sprit verteilt sich innen im Rumpf und stinkt .....

Wir sehen auf den folgenden Bildern die falsche Verwendung des Strainers, in weiterer Folge wie der Sprit durch die falsche Anwendung des Strains, aussen am Messingrohr entlangläuft (der Rest hat sich zwischenzeitig im Rumpf verteilt).
Letztlich ganz rechts die fast korrekte Anwendung eines Strainers, wodurch der Druck im Röhrl so klein gehalten wird, dass bei der Querbohrung oberhalb kein Sprit austritt. Einzig müsste nun mehr Schneide auf Schneide stehen, nicht mit der schneideförmig zulaufenden Querstrebe des Strainers in das V das Röhrls fahren...
Bitte das Strainglas verdrehen, nicht das Messingrohr am Flugzeug !!!!!!!!!



Natürlich kann man auch das Röhrchen mit zwei Fingern halten, zusammendrücken und anheben. Wichtig ist nur, dass der Abfluss aus dem Röhrl keinesfalls behindert wird (ausser man liebt den Spritgeruch in der Kabine)

Ps.: wofür brauchen wir die Querbohrung eigentlich ??
Sie soll dazu dienen, dass nach dem Strainen der im Rohr befindliche Sprit ausrinnen kann, aufgefangen wird und sich nicht in der Atmosphäre und an der Rumpfunterseite verteilt ...


Funkerpruefungen Mittwoch, 05.05.2021, 08:08 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen


Gratulation ....

den 12 neuen Funksprechzeugnisbesitzern.
Das war gute Arbeit heute. Schwierige Voraussetzungen, alles im Onlineunterricht, einige von Euch noch garnix geflogen.
Supergutgemacht und heute alle bestanden .....

Roger, Over and Out ...


Zutrittstest fuer den Flugplatzzutritt Mittwoch, 05.05.2021, 08:08 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
ich würde es nicht als Reizthema bezeichnen, aber es beschäftigt die Mitglieder, von absoluter Zustimmung, bis absoluter Ablehnung, die Palette ist wirklich breit.


Bevor das eigentliche Thema der Zutrittstestungen behandelt wird ein paar Gedanken

Unser Gesellschaft kennt althergebrachte Regeln an welche wir uns ohne einen Gedanken zu verschwenden halten, oder mit den Konsequenzen des Regelverstoßes zu leben bereit sind.
Ein gesellschaftlich,gesetzlich, geschichtlich und/oder auch religiöser Grundkonsens liegt dem zugrunde.
... und dieser Grundkonsens ist keine 23/25% bei 52% Enthaltungen Entscheidung, es ist in vielen Bereichen ein 95% Konsens in der Gesellschaft.

Dann kam Covid und es gab keinen gesellschaftlichen Konsens, der hatte und hat sich noch nicht ausgebildet.
... und die, von den von uns gewählten Entscheidungsträgern aufgestellten neuen Regeln, sind unangenehm, einschränkend, gegen den Zeitgeist und, in weiten Bereichen auch gegen den althergebrachten gesellschaftlichen Konsens.
Konfliktpotential "par excellence", was da dagegen hilft, keine Ahnung...

Wir als Entscheidungsträger im Verein versuchen es jedenfalls mal mit eigenem informieren, nachdenken, zuhören, dazulernen und (soweit es unter den Umständen überhaupt möglich ist) einem geraden Weg.
Es ist für uns klar, dass der gewählte Weg
  • keinem allgemeinen Konsens unterliegt und umstritten sein wird
  • oftmals unbequem und mit persönlicher Einschränkung für viele verbunden ist
  • sich im Rahmen des Gesetze, Verordnungen und soweit erkennbar auch des Grundgedankens hinter der Verordnung bewegt
  • eine hoffentlich erkennbare Logik beinhaltet


Flugplatzzutrittstestungen, update ....
Gestern hat das Parlament beschlossen, Geimpfte, Genesene und Getestete gleichzustellen. Wann auch immer der staatliche Verwaltungsappart diese Beschlüsse in Verordnungen umsetzen wird, ist uns mal egal, bei uns gilt das ab sofort.
Also, Geimpfte, schmeissen einmal eine Kopie des Impfpasses in die Testablagebox und gut isses, keine weiteren Tests mehr (wielange der Impfnachweis allerdings gilt ist derzeit im Gesetz noch ungeregelt - angedacht sind angeblich 6-12 Monate)

Alle Gerüchte welche wir gehört haben, deuten auf eine Öffnung diverser Branchen hin. Von der Gastro über Hotellerie bis zu den Sportstätten (auch Indoor).
Als Basis wird dafür der "grüne Pass" herangezogen werden, welcher offenbar nix anderes als eine App sein soll, in welcher dein "Geimpft-, Genesen-, Getestet- Status" erfasst ist.
Also in kurzen Worten, bist du geimpft, genesen oder getestet, darfst du reinkommen, sonst nicht.
Wir sehen daher derzeit keinen Grund die Testverpflichtung für den Flugplatzzutritt aufzuheben, lediglich in Ausnahmefällen akzeptieren wir künftig ein mit Name und Datum beschriftetes Foto eines Selbsttests...

Der Einfachheit halber wieder als Sammelwerk die Flugplatzzutrittsregelung:

Das Betreten des Flugfeldes (der Sportstätte) ist
  • nur zur und für die Dauer der Sportausübung, (§9, Abs.2, Pkt.2)
  • und weiterhin nur mit negativem aktuellem Test (48Std. Antigen, 72Std. PCR, 3 Monate Antikörper, Impfnachweis oder ausnahmsweise Selbsttest) gestattet
  • bitte keine "nichtfliegenden" Gäste/Besucher mitbringen.
  • Maskentragen (FFP2), "großer" Babyelefanten Abstand und die 20 Quadratmeter Regel gelten auch Outdoor.
  • Die Indoor Bereiche dürfen nur kurzfristig betreten werden und sind defacto geschlossen zu halten.


Corona Update 03-05-2021 Freitag, 30.04.2021, 11:02 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
Das Wichtigste zuerst:
die Osterlockdown-Verordnung endet am Montag den 3.5.2021, ab dann sind also Checkflüge und Schulflüge wieder möglich.
Theorie-Präsenzunterricht gibt's noch keinen.

Da wir uns tagsüber mit Menschen aus einem zweiten Haushalt treffen dürfen, können wir auch gemeinsam fliegen - zumindest tagsüber, denn abends gilt wieder "Ausgangssperre" und Kontaktbeschränkung.....also NVFR nur "familienintern"


Nun wie immer der Versuch einer vereinsbezogenen Zusammenfassung............
  • Also, Fliegen geht alleine, oder mit unbeschränkter Anzahl im selben Haushalt lebender Menschen
  • Genauso kann ein Pilot, eine ganze "haushaltsfremde Familie" mitnehmen. (vgl. § 2, Abs.3)
  • Für Flüge mit Haushaltsfremden (Gäste und Schulung), bitte den aktuellen Covid Test nicht vergessen.
  • FFP-2 Maske ist obligatorisch im Flugzeug

Das Betreten des Flugfeldes (der Sportstätte) ist
  • nur zur und für die Dauer der Sportausübung, (§9, Abs.2, Pkt.2)
  • und weiterhin nur mit negativem aktuellem Test (48Std. Antigen, 72Std. PCR oder 3 Monate Antikörper) gestattet (sry., dzt. noch keine eigene "Geimpften-Regelung")
  • bitte keine "nichtfliegenden" Gäste/Besucher mitbringen.
  • Maskentragen (FFP2), "großer" Babyelefanten Abstand und die 20 Quadratmeter Regel gelten auch Outdoor.
  • Die Indoor Bereiche dürfen nur kurzfristig betreten werden und sind defacto geschlossen zu halten.

Indoor Bereiche
  • Die Kantine ist geschlossen, kalt und mit abgedrehten Automaten.
  • somit können auch keine Gläser, Kaffeehäferl, etc. in der Abwasch stehen !!!
  • Indoor ist sowieso Maskenpflicht (FFP2), auch für Mitarbeiter (z.B. Betriebsleiter)
  • Indoor gilt jedenfalls die "große" Babyelefanten-Abstands und 20 Quadratmeter Regel (keine Besuche/r beim Betriebsleiter, maximal ein Pilot im Vorbereitungsraum, maximal 3 in der Kantine für ein ggf. nötiges Debriefing (Vorbereitungen Zuhause machen ......)


... und jetzt noch ein kleines "Bitte denkt daran"....
  • Wir ersuchen auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen nicht zu vergessen, Handdesinfektion, Handschuhe, etc.......
  • Wir ersuchen unsere Mitglieder uns eine ggf. diagnostizierte Corona Infektion zu melden
  • Wir geben zu bedenken, dass Auslandsflüge mit unseren Luftfahrzeugen ein gewisses Risiko darstellen, im Ausland in Quarantäne gehen zu müssen. Wir behalten es uns vor das gestrandete Luftfahrzeug auf Kosten des Piloten ggf. nach Stockerau zurückzuholen und/oder die Urlaubs-Flugzeit-Regel (1Flugstunde pro Tag) bei der Rückkehr anzuwenden ......


Corona Update - Osterlock - die Verlaengerung Freitag, 16.04.2021, 21:05 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
Kollegen
Die Oster-Lockdown-Verlängerungs-Verordnung bis zum 2.Mai 2021 ist seit kurzem da, es ändert sich an dem bisherigen Zustand den Flugbetrieb betreffend defacto nix:
  • wir können aufgrund der Kontaktbeschränkung lediglich Flüge alleine oder mit engsten Angehörigen machen
  • keine privaten Schul- und Gästeflüge

Basis dieser Interpretation ist einerseits die Möglichkeit Sportstätten offen halten zu dürfen und andererseits die in der Ausgangsbeschränkung enthaltene Ausnahme für jeden einzelnen von uns, zur Sportstätte fahren zu dürfen.
Aufgrund der restriktiven Kontaktbeschränkung sind Schulungsflüge und Flüge "mit Dritten" nicht möglich.


Nun wie immer der Versuch einer vereinsbezogenen Zusammenfassung............
  • Fliegen ist nur alleine oder mit im selben Haushalt lebenden Personen möglich (um genau zu sein mit den im §2, Abs.1 Lit.a genannten Personen)
  • Das schließt Gäste- und die Schulflüge auf privater/nicht kommerzieller Basis aus...

Das Betreten des Flugfeldes (der Sportstätte) ist
  • nur zur und für die Dauer der Sportausübung, (§9, Abs.2, Pkt.2)
  • und weiterhin nur mit negativem aktuellem Test (48Std. Antigen, 72Std. PCR oder 3 Monate Antikörper) gestattet
  • bitte keine Gäste/Besucher mitbringen.
  • Maskentragen (FFP2), "großer" Babyelefanten Abstand und die 20 Quadratmeter Regel gelten auch Outdoor.
  • Die Indoor Bereiche dürfen nur kurzfristig betreten werden und sind defacto geschlossen zu halten.

Indoor Bereiche
  • Die Kantine ist geschlossen, kalt und mit abgedrehten Automaten.
  • somit können auch keine Gläser, Kaffeehäferl, etc. in der Abwasch stehen !!!
  • Indoor ist sowieso Maskenpflicht (FFP2), auch für Mitarbeiter (z.B. Betriebsleiter)
  • Indoor gilt jedenfalls die "große" Babyelefanten-Abstands und 20 Quadratmeter Regel (keine Besuche/r beim Betriebsleiter, maximal ein Pilot im Vorbereitungsraum, maximal 3 in der Kantine für ein ggf. nötiges Debriefing (Vorbereitungen Zuhause machen ......)


... und jetzt noch ein kleines "Bitte denkt daran"....
Wir ersuchen auf die allgemeinen Hygienemaßnahmen nicht zu vergessen, Handdesinfektion, Handschuhe, etc.......
Wir ersuchen unsere Mitglieder uns eine ggf. diagnostizierte Corona Infektion zu melden

Wir geben zu bedenken, dass es neben dem rein rechtlichen Argument, der Verordnung nach den Flugplatz offen halten zu können, nicht alles was rechtlich erlaubt ist, derzeit auch sinnvoll zu tun ist.
Überlegt bitte, als verantwortliche Piloten, ob die geplanten Flüge in der gegenwärtigen Situation wirklich notwendig sind ....



Zutrittstest fuer den Flugplatzzutritt Freitag, 16.04.2021, 20:34 Uhr
Wolfgang Gockert » Druckversion zeigen
... kein einfacher Schritt, aber in Anbetracht der aktuellen Gesamt-Situation rundherum ist es einfach notwendig.

seit dem 29.03.2021 und bis auf Widerruf darf der Flugplatz nur mit einem gültigen Coronatest betreten werden.

Es ist egal welcher Test
-- ein negativer Schnelltest (Antigen) maximal 48 Stunden alt
-- ein negativer PCR Test maximal 72 Stunden alt
-- ein positiver Antikörpertest maximal 3 Monate alt


Bitte den Test ausgedruckt mitbringen und beim Betriebsleiter abgeben - Eigentests zählen nicht !!!!!
Gilt natürlich für alle (nicht nur den Piloten/Lehrer/Schüler) auch Mitflieger/Referenten/Mitarbeiter/Warte/etc........
Diese Regelung gilt auf unbestimmte Zeit.....


Ps.: die in letzter Zeit immer wieder auftretende Frage nach der Regel für bereits Geimpfte ....
Wir wollen keine weitere, neue Regel kreieren. Die Impfung zeigt sich in ihrer Wirkung klar im Antikörpertest. Somit brauchen wir keine neue, zusätzliche Regel für Geimpfte.
Bring deinen positiven Antikörpertest und past ......

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