| Corona Update 17-12-2020 .... | Donnerstag, 17.12.2020, 17:15 Uhr | |
| Wolfgang Gockert | » Druckversion zeigen | |
| die Regierung hat uns knapp vor Weihnachten eine neue Verordnung beschert. Durch die 3.COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung ändert sich für den Flugplatz eigentlich wenig. --- die Mitarbeiter sind jetzt zum Maskentragen verpflichtet worden. Also, Go, Betriebsleiter und Co. sind, auch im Büro oder Betriebsleiterkammerl (wenn sie nicht alleine dort sitzen) ab sofort auch am "Ort der beruflichen Tätigkeit" maskiert ..... --- die Einreiseverordnung gilt nach wie vor, jedoch ist die Liste der Staaten aus welchem man ohne in Quarantäne gehen zu müssen einreisen darf, deutlich eingeschränkt. ACHTUNG: auch ein aktueller und negativer Covid Test hilft nix !!!!!! Keines der Länder ist mit dem Gerät welches bei uns so für gewöhnlich herumfliegt erreichbar. Das bedeutet für uns defacto ein Verbot von Landungen von Luftfahrzeugen welche nicht in Österreich gestartet sind. Also: 1.) Der Flugplatzbetrieb .. mindestens ein Meter Abstand untereinander am Gelände und Indoor .. immer mit Maske außer am Freigelände .. die Kantine ist gesperrt, keine Automaten, kein Kaffee .... .. in der Kantine dürfen sich maximal 6 Personen aufhalten um das Bordbuch zu schreiben, resp. Debriefing zu machen zusätzlich als vereinsinterne Regelung ----- derzeit keine Auslandsflüge mit Vereinsluftfahrzeugen ----- Landungen von Fremdflugzeugen aus dem Ausland kommend auf unserem Flugplatz In der Anlage "A" (Covid-19-Einreiseverordnung - Link untenstehend) findet ihr eine Liste von Staaten aus welchen die Einreise nach Österreich uneingeschränkt möglich ist. Einreisen aus anderen Ländern (Achtung, eigentlich liegt keines der "freien Länder" im Aktionsradius unserer Flugzeuge) sind ausschließlich mit Quarantäne verbunden. Ggf. ist mit der Polizei und/oder BH Korneuburg Rücksprache zu halten ........ 2.) Der Flugbetrieb anwendbar auf unseren Flugbetrieb ist §4 (Fahrgemeinschaften), gemeinsames Fliegen und auch die Praxisschulung/Gastflüge ist/sind mit unseren Luftfahrzeugen unter Auflagen zulässig .. Tragen von Maske im Flugzeug zusätzlich erwarten wir als Verein: ----- keine Leihheadsets, ----- tragen von Handschuhen im Flugzeug ----- die Handdesinfektionsstände am Vorfeld Ein/Ausgang ----- Passagierdaten Archivierung durch die verantwortlichen Piloten (z.B. im AID in der Bemerkungsspalte eingetragen..) Link: 3.Covid-19 Schutzmaßnahmenverordnung Link: Einreiseverordnung Stand 19-12-2020 |
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| Corona Update 06-12-2020 | Sonntag, 06.12.2020, 12:25 Uhr | |
| Wolfgang Gockert | » Druckversion zeigen | |
| In der, ab Montag den 7.12.2020 gültigen Änderung der Covid-19 Notmaßnahmen Verordnung, hat sich für uns als Flugplatz doch einiges geändert. Der "harte Lockdown" ist vorbei, es geht wieder was am Flugplatz.... Bleiben wir zuerst mal beim Grundsätzlichen, und lesen wir was sich in der Verordnung und in diversen Pressekonferenzen widerspiegelt, dann bleibt es, wie schon im November-Softlockdown, beim: -- kein Zusammenstehen, -- kein Zusammenhocken -- verwende dein Maskerl Liest man genauer und geht ein wenig ins Detail, dann bleiben für uns als Flugplatz folgende Einschränkungen übrig
... und wie immer bei den Corona-Updates nun der Versuch einer Regelungs - Gesamtzusammenfassung: 1.) Der Flugplatzbetrieb .. mindestens ein Meter Abstand untereinander am Gelände und Indoor .. immer mit Maske außer am Freigelände .. die Kantine ist gesperrt, keine Automaten, kein Kaffee .... .. in der Kantine dürfen sich maximal 6 Personen aufhalten um das Bordbuch zu schreiben, resp. Debriefing zu machen zusätzlich als vereinsinterne Regelung ----- derzeit keine Auslandsflüge mit Vereinsluftfahrzeugen ----- Landungen von Fremdflugzeugen aus dem Ausland kommend auf unserem Flugplatz In der Anlage "A" (Covid-19-Einreiseverordnung - Link untenstehend) findet ihr eine Liste von Staaten aus welchen die Einreise nach Österreich uneingeschränkt möglich ist. Einreisen aus anderen Ländern (Achtung, keine Umgehungshandlungen mit Zwischenlandungen in "freien Ländern") und Einreisen von "nicht Österreichern" sind ausschließlich mit Quarantäne, resp. Corona Attest verbunden. Ggf. ist mit der Polizei und/oder BH Korneuburg Rücksprache zu halten ........ 2.) Der Flugbetrieb anwendbar auf unseren Flugbetrieb ist §4 (Fahrgemeinschaften), gemeinsames Fliegen und auch die Praxisschulung/Gastflüge ist/sind mit unseren Luftfahrzeugen unter Auflagen zulässig .. Tragen von Maske im Flugzeug zusätzlich erwarten wir als Verein: ----- keine Leihheadsets, ----- tragen von Handschuhen im Flugzeug ----- die Handdesinfektionsstände am Vorfeld Ein/Ausgang ----- Passagierdaten Archivierung durch die verantwortlichen Piloten (z.B. im AID in der Bemerkungsspalte eingetragen..) Jetzt muss nur noch das Wetter mitspielen ....... |
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| Niederoesterreich testet ..... | Montag, 30.11.2020, 13:49 Uhr | |
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Die Stadtgemeinde hat uns ersucht mitzuhelfen, seht mal selbst bitte....![]() Link: Anmeldeformular findet sich hier ...... |
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| Lockdown Folgen ..... | Donnerstag, 26.11.2020, 18:08 Uhr | |
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| diese lassen sich in vielen Bereichen noch nicht einmal ansatzweise abschätzen, aber am Flugplatz sehen wir eine Folge schon ganz klar. Da sperrt man 5 Katanas in einem Hangar ein, macht ihn 14 Tage später das erste mal wieder auf und plötzlich steht eine neue, kleine Baby-Katana da. Eine 6te Katana, noch mit Stummelflügerln, aber ich bin mir sicher, bis der Lockdown endet sind die Flügel auf ein Normalmaß gewachsen und der Flieger ist vollständig bei uns eingeflottet .... :-) ![]() Ps.: danke an Peter und Wolf Dieter für die Hilfe beim Design-change, Peter hat dabei wie jedes mal perfekte Arbeit geleistet |
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| Corona Update 16-11-2020 | Montag, 16.11.2020, 14:36 Uhr | |
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| es ist so weit, wir sind ab 17.11.2020 wieder zu ...... Um genau zu sein (... und soweit wir alles was wir gelesen haben auch richtig verstehen und interpretieren)
Wir werden aufgrund der Regelungen in den nächsten Stunden alle Reservierungen aus der Reservierungsliste löschen ...... Link: Covid-19-Notmaßnahmenverordnung |
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| Danke Kollegen und innen ..... | Samstag, 07.11.2020, 08:29 Uhr | |
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| gestern war einiges los am Flugfeld, aber, wie es uns die aktuelle Covid Verordnung vorgibt, das Vereinsgebäude defacto leer. Ein einsamer Bordbuchschreiber sitzt mit Maske alleine an einem Tisch (sogar das Licht war abgedreht...). Danke für die Einhaltung der Regeln, ihr seid ein cooles Team....... |
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| Corona Update 03-11-2020, Pt.II | Dienstag, 03.11.2020, 15:43 Uhr | |
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| Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung heißt das Ding, welches im nächsten Monat unser aller Leben beeinflussen wird. So wie auch bei den letzten Verordnungen, kann man dazu stehen wie man will, wir als Verein wollen versuchen einen, den gesetzlichen Vorgaben, entsprechenden Weg zu finden. Unser Flugplatz wird in der Verordnung als Freiluftsportstätte gesehen. Das ermöglicht uns, unter bestimmten Auflagen, den Flugbetrieb prinzipiell einmal weiterzuführen. So wie das auch Golfplätze, Tennisplätze, Reitclubs, etc. dürfen. Diese Auflagen sind schnell zusammengefasst und einfach zu verstehen: -- kein Zusammenstehen, -- kein Zusammenhocken -- verwend dein Maskerl
Also, Flugvorbereitung zuhause machen, am Flugplatz kommen, fliegen, Debriefing, Bordbuch schreiben, heimgehen..... Und wie immer bei den Corona-Updates der Versuch einer Regelungs - Gesamtzusammenfassung: 1.) Der Flugplatzbetrieb wir gelten als Sportstätte, sehen uns als "Sportstätte im Freien" und somit als betreibbar unter einigen Auflagen .. mindestens ein Meter Abstand untereinander am Gelände und Indoor .. immer mit Maske außer am Freigelände .. Aufenthalt ausschließlich zur Ausübung des Sportes Daher als vereinsinterne Regelung ----- die Kantine ist gesperrt, keine Automaten, kein Kaffee .... ----- die Schulungsräume sind gesperrt ----- an den Tischen dürfen maximal 6 Personen aus maximal 2 Haushalten sitzen, aber nur in der absolut notwendigen Zeit, um das Bordbuch zu schreiben, resp. Debriefing zu machen ----- derzeit keine Auslandsflüge mit Vereinsluftfahrzeuge ----- Landungen von Fremdflugzeugen aus dem Ausland kommend auf unserem Flugplatz In der Anlage "A" (Covid-19-Einreiseverordnung - Link untenstehend) findet ihr eine Liste von Staaten aus welchen die Einreise nach Österreich uneingeschränkt möglich ist. Einreisen aus anderen Ländern (Achtung, keine Umgehungshandlungen mit Zwischenlandungen in "freien Ländern") und Einreisen von "nicht Österreichern" sind ausschließlich mit Quarantäne, resp. Corona Attest verbunden. Ggf. ist mit der Polizei und/oder BH Korneuburg Rücksprache zu halten ........ 2.) Der Flugbetrieb anwendbar auf unseren Flugbetrieb ist §4 (Fahrgemeinschaften), gemeinsames Fliegen und auch die Praxisschulung/Gastflüge ist/sind mit unseren Luftfahrzeugen unter Auflagen zulässig .. die Insassen dürfen aus maximal 2 Haushalten kommen .. Tragen von Maske im Flugzeug zusätzlich erwarten wir als Verein: ----- keine Leihheadsets, ----- tragen von Handschuhen im Flugzeug ----- die Handdesinfektionsstände am Vorfeld Ein/Ausgang ----- Passagierdaten Archivierung durch die verantwortlichen Piloten (z.B. im AID in der Bemerkungsspalte eingetragen..) 3.) der Schulbetrieb - im Speziellen der Theorieunterricht, aufgrund des Betretungsverbotes der Sportstätte (abgesehen zur Freiluftsportausübung und dem Verbot von Treffen von mehr als 6 Personen aus maximal zwei Haushalten) ist eine Präsenzschulung derzeit nicht möglich. Wir arbeiten derzeit an alternativen Möglichkeiten zur Präsenzschulung wie ev. Distance Learning, CBT, etc und werden die Betroffenen sobald als möglich durch die Ausbildungsleiter informieren.... Nochmals, keiner will das alles, doch als Vorstand ersuchen wir Euch eindringlich, haltet Euch dran ....... Link: Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung Link: Covid-19-Einreiseverordnung |
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| Webcam down ... | Dienstag, 03.11.2020, 15:43 Uhr | |
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| wir nutzen die Corona Zeit und basteln ein wenig an unserer EDV Infrastruktur, die Webcam West geht daher für eine Zeitlang vom Netz ..... |
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| Corona Update 03-11-2020 | Montag, 02.11.2020, 07:58 Uhr | |
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| viele blicken gespannt auf das was da kommt, aber, ehrlich, wir wissen es noch nicht. Die Verordnung ist zwar soweit ich weiß gestern beschlossen worden, ich kann sie aber noch nicht publiziert finden. Ich hoffe, dass wir am Nachmittag eine letztgültige Version vorliegen haben und auf deren Grundlage entscheiden können wie es mit dem Flugbetrieb weitergeht..... Bis dahin heißts leider warten und alle zur Stunde gemachten Aussagen sind lediglich Vermutungen zum Thema |
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| Corona Update, 25-10-2020 | Sonntag, 25.10.2020, 08:45 Uhr | |
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... wie immer, man kann über dies oder das diskutieren, was übrigbleibt ist, dass:
Was bleibt aus der neuen Verordnung also meiner Meinung nach übrig ??
Die 6 Personenregel trifft uns nur bedingt -- in der Schulung, dort müssen wir unser Präventionskonzept verschriftlichen und der BH einmelden -- in der Kantine natürlich auch, jedoch bedeutet die 6 Personen Regel nicht, dass nur 6 Personen gleichzeitig in der Kantine weilen dürfen, sondern wir reden von Besuchergruppen zu max. 6 Personen welche dann zueinander wieder den einen Meter Abstand brauchen. Beachte jedoch, dass das Zusammensitzen zu sechst, dann im Infektionsfall eines einzelnen Besuchergruppenmitgliedes zur Quarantäne aller 5 weiteren Mitglieder der Besuchergruppe führt ..... Hier zur Erinnerung das von uns geforderte und an die neue (455igste) Verordnung angepasste vereinsinterne Präventionskonzept 1.) Der Flugplatzbetrieb anwendbar auf unseren Flugplatz ist unzweifelhaft der §8 (Sportstätten) und in sinngemäßer Anwendung auch der §6 (Gastgewerbe) .. ein Meter Abstand untereinander .. Maske im Betriebsgebäude .. gegessen und getrunken darf in der Kantine nur an den Tischen werden, nicht an der Theke .. an den Tischen ist zwischen den einzelnen (maximal sechser) Besuchergruppen ein Abstand von einem Meter einzuhalten, das kann natürlich dazu führen, dass dann an einem Tisch nur eine, größere Besuchergruppe Platz findet. .. es gilt zu bedenken, wer wohin fliegt und was ihn dort erwartet (Quarantänebestimmungen ändern sich ziemlich häufig). Wir behalten uns vor ggf. gestrandete Flugzeuge auf Kosten der Piloten zurückzuholen. .. ebenso ist zu beachten, dass die "Einreiseverordnung Österreich" gerade uns als Flugplatz trifft. In der Anlage "A" (Link untenstehend) findet ihr eine Liste von Staaten aus welchen die Einreise nach Österreich uneingeschränkt möglich ist. Einreisen aus anderen Ländern (Achtung, keine Umgehungshandlungen mit Zwischenlandungen in "freien Ländern") und Einreisen von "nicht Österreichern" sind ausschließlich mit Quarantäne, resp. Corona Attest verbunden. Ggf. ist mit der Polizei und/oder BH Korneuburg Rücksprache zu halten ........ 2.) Der Flugbetrieb anwendbar auf unseren Flugbetrieb sind §4 (Fahrgemeinschaften) und §8 (Sportstätten) .. gemeinsames Fliegen ist mir unseren Luftfahrzeugen zulässig .. unser internes Präventionssystem sieht die Empfehlung zum ----- Tragen von Maske und Handschuhe im Flugzeug, ----- die Entfernung der Leihheadsets, ----- die Handdesinfektionsstände am Vorfeld Ein/Ausgang ----- gut gelüftete Kabinen ----- Passagierdaten Archivierung durch die verantwortlichen Piloten (z.B. im AID in der Bemerkungsspalte eingetragen..) vor. 3.) der Schulbetrieb - im Speziellen der Theorieunterricht anwendbar der §10 (Veranstaltungen) .. Schulungen finden in geschlossenen Räumen mit gekennzeichneten (namensspezifizierten) Sitzplätzen statt .. der Abstand auf den Sitzplätzen zwischen den Schulungsteilnehmern beträgt mindestens ein Meter .. von Unterricht zu Unterricht immer den selben Sitzplatz einnehmen .. beim Betreten und Verlassen der gekennzeichneten Plätze ist ein Mund/Nasenschutz zu tragen .. wir versuchen die maximal mögliche Größe von Schulungsräumen zu verwenden (Werft statt Betriebsgebäude) und häufig zu lüften Ach ja, eh kloar, wer sich krank fühlt, bitte zuhause bleiben, ggf. Covid Testung machen und net am Flugplatz Superspreader spielen bitte ...... aber das sollte nach einem halben Jahr Covid Krise eigentlich eh jeder wissen Link: Einreiseverordnung Link: Covid Maßnahmenverordnung |
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