| Nachtrag zum Thema Scheine und deren Verlängerung... | Dienstag, 05.05.2009, 11:12 Uhr | |
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| Kleine Anmerkung dazu noch: Wird die SEP Berechtigung NACH Ablauf mit einem Examiner verlängert dann ist dies technisch ein Skill Test und kein Profcheck mehr. In diesem Fall geht die TMG Berechtigung dann verloren !!! d.h. wer seine "Dual Berechtigung" erhalten will MUSS vor Ablauf der Berechtigung verlängern, oder zwei Skill Tests machen (SEP und TMG) Weiters sei noch erwähnt, dass der Übungsflug durch JEDEN anderen ProfCheck ersetzt werden kann. Also Extrem Beispiel AUA Captain hat die erforderlichen 12 std. etc. auf SEP und macht einen IR ProfCheck auf Airbus, dann gilt der Airbus Profcheck als Übungsflug für SEP. Vielen wissen auch nicht, dass für Falken die TMG Berechtigung erforderlich ist ! Liebe Grüsse Hans Peter Ps.: die Artikel verschiebe ich auch in den Flugschulbereich, dort sind sie dann zusammenhängend leichter auffindbar... |
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| Richard Rettenbacher hat für uns einen interessanten Beitrag zusammengestellt... | Dienstag, 28.04.2009, 12:04 Uhr | |
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nachdem es immer wieder Interpretationsschwierigkeiten mit der neuen JAR Lizenz gibt, hier ein kleiner Reminder von Richard (klick das Bild....) Auf meine Frage wie man nun aber SEP und TMG verlängert wusste Richard natürlich auch Bescheid, hier seine Antwort: Servus Wolfgang, es hat doch ein paar Tage länger gedauert als erwartet. ...TMG verlängerung : JAR-FCL 1.245 Klassen- und Musterberechtigungen - Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung - (c) Klassenberechtigung für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten - Gültigkeit und Verlängerung Gültigkeit: 2 Jahre Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsperiode Klassenberechtigung SEP,SP (single engine piston, single pilot) und Berechtigung für Reisemotorsegler - Verlängerung Für die Verlängerung von SEP/SP und/ oder Klassen - berechtigung für Reisemotorsegler muss der Bewerber auf SEP und/oder Reisemotorseglern: (i) innerhalb von 3 Monaten der Gültigkeit eine Befähigungsüberprüfung (examiner) auf SEP oder Reisemotorsegler ablegen, oder (ii) wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Berechtigung min. 12 Flugstunden in einer der beiden Klassen oder in beiden gemeinsam nachgewiesen werden. Darin müssen enthalten sein 6h PIC und 12 Starts und Landungen. Dann reicht ein mindestens einstündiger Übungsflug mit FI (Fluglehrer) oder CRI. Ist der Bewerber sowohl im Besitz einer Klassenberechtigung für SEP als auch für TMG (Reisemotorsegler) kann er die Anforderungen entweder in (i) oder (ii) erfüllen, um die Verlängerung von beiden Berechtigungen zu erreichen. Ich denke es ist klar genug; oder? HL Richard |
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| auch der Vorstand tut etwas ..... ;-) | Dienstag, 28.04.2009, 11:46 Uhr | |
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| in der Membersarea ist das neue Protokoll unserer Sitzung online.... |
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| Update 2009 VFR Luftfahrtkarte Österreich 1:200.000 | Montag, 20.04.2009, 12:26 Uhr | |
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| soeben erreichte mich folgende Info: Die Kartenblätter "Niederösterreich-Wien 2009" und "Kärnten-Osttirol 2009" der VFR Luftfahrtkarte 1:200.000 wurden neu aufgelegt. Durch Ergänzung der bestehenden Kartensätze mit diesen beiden Kartenblättern wird der gesamte Kartensatz aktualisiert und befindet sich somit auf dem letzten Stand 4/2009. Diesbezüglich gibt es nachstehendes Angebot: 2er Kartenset Update 2009 mit den Kartenbättern "Niederösterreich-Wien 2009" und "Kärnten-Osttirol 2009" zu einem Preis von EUR 25,--. Das 2er Kartenset Update 2009 ist ab sofort verfügbar wer also sein Rogersdatakartenset aktuell halten will, möge mir bitte mailen, ich sammle und schick Euch dann die Karten zu......(ans ofice at fsv2000.at) |
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| Frühjahrskurs der Motorflieger .... | Mittwoch, 08.04.2009, 09:20 Uhr | |
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![]() einfach am ersten Kursabend am Flugplatz auftauchen oder mit Karl oder Hans kontakt aufnehmen. Kursplan folgt, sobald er erstellt ist, im Flugschulbereich der Homepage... |
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| Liebe Kollegen | Freitag, 03.04.2009, 11:17 Uhr | |
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| die neue Preisliste und deren Begleittext ist im Membersbereich abrufbar... |
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| Wegen großen Erfolgs gibts eine Wiederholung .... | Montag, 30.03.2009, 09:47 Uhr | |
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Der zweite Vortrag/ Seminar über "Flüge ins Ausland" von Walter und Richard findet am 23.April 2009 Beginn 18.00h im Schulungsraum statt. Wir bitten wieder um Rückmeldungen wer kommen würde, unter Walter 06991 132 4773, oder Richard 0664 241 5965. |
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| Segelflugkurs .... | Freitag, 27.03.2009, 09:05 Uhr | |
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| am Samstag startet unser Frühjahrs - Segelflugkurs los. Alle Interessierten einfach einmal vorbeischaun..... Treffpunkt: Flugplatz Stockerau, Schulungsraum, 28.03.2009 um 9 Uhr Also, kleiner Gustermacher ![]() |
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| Aufmerksamer Leser | Montag, 16.03.2009, 12:52 Uhr | |
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| Danke an Klaus Müller für seinen Input, natürlich, da hat sich ein Fehler eingeschlichen. TMA Wien Grenzen sind jetzt korrigiert ..... |
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| Transponder mandatory im Luftraum "E" .... | Donnerstag, 12.03.2009, 11:30 Uhr | |
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| Kollegen Achtung... das AIC 03/09 ist zwar ein wenig unklar, was die rechtliche Situation betrifft, ob wir nun Transponder nachrüsten müssen oder nicht, eins sagt es aber sicherlich aus: ab heute ist bei Flügen im Luftraum "E" mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen der Transponder unaufgefordert auf 7000 "C" zu schalten ...... "Luftraum E" in unserem Bereich: innerhalb der Grenzen der TMA Wien: zwischen dem "G" Luftraum (welcher innerhalb der seitlichen Grenzen der TMA Wien in 1000ft GND endet) und dem "C" oder "D" Luftraum (welcher innerhalb der TMA Wien und außerhalb der CTR Wien in 2500,3500,4500,5500,6500 oder 8500 - je nach SRA I-IX beginnt), bis Flugfläche 125 (was aber defacto keine Relevanz hat da alle SRA's bis FL195 gehen... Kurz gesagt, jeder Flug innerhalb der seitlichen Grenzen der TMA Wien, über 1000 ft ist defakto transpondereinschaltpflichtig. Innerhalb der überwachten Lufträume der Klassen "C" und "D" werden Euch ja sowieso die Kontroller dazu auffordern, den Transponder auf einen von Ihnen gewünschten Code zu schalten und außerhalb der "C" und "D" Lufträume muß ab heute unaufgefordert "7000 C" geschaltet werden. Zur Auflockerung hier ein paar Karten... Außerhalb der TMA Wien heißt es Karten und Luftraumstudium. Fliegen wir nach Westen, so ist ab etwa Krems und westlich davon der "E" Luftraum in 5500 ft MSL jedoch mindestens 1000ft GND angesiedelt (CTA Wien), im Südwesten in der CTA Tauern Ost I, beginnt der "E" Luftraum in 10500ft MSL oder 1000ft GND (whichever is higher).... Warum ich in der Einleitung auf kleine Unsicherheiten in der Interpretation des AIC's hingewiesen habe. Es ist immer schwierig Kritik so zu üben, dass sie sachlich bleibt, speziell wenn sie auf einer öffentlich zugänglichen Plattform geäußert wird, ein Abhängigkeitsverhältnis des Kritisierenden zum Kritisierten besteht und wie im aktuellen Fall, das Verhältnis zwischen der allgemeinen Luftfahrt und der Behörde ein "wenig angespannt" ist. Ich muß der Wahrheit zur Ehre natürlich vorweg anmerken, dass, in der Schnarchgasse, natürlich die verschiedensten Abteilungen der "Out of Control" an der Verhinderung der Luftfahrt arbeiten. Das darf aber jetzt nicht verallgemeinert werden. Es gibt in der Schnirchgasse auch einige Mitarbeiter von Austrocontrol, welche nicht nur Ihren Job ernst nehmen, sondern auch einerseits die neue Rolle der Behörde als Mittler zwischen der EASA und den Luftfahrern des Landes kapiert, und andererseits auch noch ein Herz für die Fliegerei haben. Menschen, welchen es wichtig ist, die Regeln zu befolgen, aber nicht künstlich Probleme zu konstruieren, und diese will ich hier keinesfalls in meiner Kritik als betroffen sehen. Ich persönlich, als Redakteur der Stockerauer, finde es für eine Schande, wenn eine Behörde, welche bei anderer Gelegenheit auf "wortwörtliche Übersetzung von 20 Jahre alten Notams, mit komplett veraltetem Inhalt, besteht", nicht in der Lage ist, einen 10 Zeiler fehlerfrei in deutscher und englischer Sprache zu veröffentlichen. Ich will hier garnicht allzusehr ins Detail gehen, da es eigentlich kontraproduktiv für die Sicherheit der Luftfahrt ist, aber, wenn wir uns streng an den Text halten, dann sind lt. der englischen Version Helicopter nicht verpflichtet den Transponder einzuschalten. Der im englischen Textteil verwendete Begriff "Aeroplanes" bedeutet lt. ICAO Annex 6, "fixed wing, motor driven, heavier then air", der im deutschen Text verwendete Begriff der Luftfahrzeuge bedeutet nach LFG, dass jedes Luftfahrzeug (Flieger, Helicopter, Ballon, Luftschiff und Fallschirm) betroffen ist. Somit müssen Hubschrauber nach der deutschen Version den Transponder einschalten.... Was gilt jetzt ????????????????? Zu der Frage, was jetzt eigentlich gemeint ist, ob das AIC eine "Verpflichtung zum Einschalten eines vorhanden Transponders ist" oder ein Einflugverbot resp. eine Einbauverpflichtung eines Transponders in ein Luftfahrzeug darstellt, will ich mich nicht äußern. Im Zusammenhang mit dem LTH 44A sehe ich das eigentlich nämlich derzeit nicht als Einbauverpflichtung an. Aber da müssen wohl die Rechtsgelehrten herhalten. Was ich damit sagen möchte, ist, dass die Behörde offenbar einen Spießrutenlauf zwischen den verschiedensten Vorschriften machen muß und schön langsam beginnt, hierbei ein wenig in's Straucheln zu kommen. Viele Dinge sind Auslegungssache geworden und die Rechtssicherheit beginnt verlorenzugehen. Wenn es die Behörde nicht schafft die kompetenten, pro-luftfahrtmindedten Klardenker wieder an die Entscheidungsträgerpositionen zu setzten, sondern dort Menschen hat, welche in Kunden und Mitarbeitern ausschließlich "Rechtsuntergebene" sehen (welche ununterbrochen kontrolliert werden müssen), werden wir in der Luftfahrt in Österreich in kurzer Zeit vor verbrannter Erde stehen. Die Aufgaben im Zusammenhang mit JAA/EASA und den Umstellungen von nationalen Regeln auf gesamteuropäische Regelwerke sind eine Herausforderung. Wenn wir als Luftfahrtbetreiber diese nicht gemeinsam mit der Behörde anpacken, wird es wohl sehr schwierig werden. Das aber bedeutet umdenken, bei der Behörde, welche ihren neuen Status akzeptieren muß und bei den Luftfahrern, welche ein klares Bekenntnis zu den neuen Regeln haben müssen ..... Info am Rande: die beiden Falken rüsten wir transpondermäßig nach, der Rest der motorbetriebenen Flotte verfügt über "Charly Transponder". Es ist uns klar, dass die allgemeine Transponderpflicht über kurz oder lang kommen wird (auch für die Segelflieger....) Link: FSV Artikel Luftraumstruktur Link: Das AIC 3/09 |
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